Moin seit 01.04.2015 ist die Vergabe des Kurzzeitkennzeichens ja neu und wie folgt geregelt:
Fragen und Antworten zur Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen ab dem 1. April 2015
Kurzzeitkennzeichen werden ab dem 1. April 2015 zugeteilt, wenn
das Fahrzeug den Zulassungsbehörden bekannt ist,
eine gültige Hauptuntersuchung (HU)/Sicherheitsprüfung (SP) nachgewiesen wird und
das Fahrzeug im Fahrzeugschein konkret bezeichnet wird.
Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind nach der neuen Regelung in folgenden Fällen möglich:
bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat. Ebenso Rückfahrten.
zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat oder in einem angrenzenden Bezirk und zurück. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.
Quelle BMVI
Hierzu habe ich eine Frage, wenn ich ein Auto in diesem Fall eine Citroen XM 2.1td kaufe der schon seit 15 Monaten keine HU/AU mehr hat. Der Auch noch in einem Zualssungsbezirk in NRW steht. Darf ich dann wenn ich die Papier vorab zu mir bekomme und mir in Kiel ein Kurzeitkennzeichen hole damit bis Kiel fahren ?
Weil es steht ja im Gesetzt drin fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle in Ausgebenen Zulassungsbezirk. Wie sehen das die Juristen hier im Forum.
Grüße von der Waterkant Matthias