Mein Horror: Unverschuldeter Unfall mit meinem S210. Gegenreiche Versicherung zahlt nur Differenz zum Restwert, 1.000€?!

  • Hallo zusammen,


    meinem Vater ist letzten Wochenende ein Reisebus ins geparkte Auto gefahren. Kotflügel komplett zerstört. Radaufhängung hat einen mitgekriegt. Haube leicht verbogen. Ein 14 Jahre alter Passat Variant zwar, aber gut gepflegt, und wichtig für die Mobilität meiner Eltern.


    Der Wiederbeschaffungswert ist natürlich laut mobile.de & Co. ziemlich niedrig. 1.500€ vielleicht. Die Reparatur wird das locker sprengen. Wenn meine Eltern jetzt Pech haben, zahlt die gegenerische Versicherung nur die Differenz zum Restwert. Als vielleicht 1.000€. Korrekt?


    Was ein Horror! Für die Summe werden meine Eltern kein Auto dieser Klasse und in dem Zustand finden.
    Wenn ich mir vorstelle mir fährt jemand in meinen geliebten und gepflegten S210. Und hinterher bekomme ich 2.000€ ausgezahlt...
    :h040:



    Habt ihr da Erfahrungen mit? Schonmal über dieses Szenario nachgedacht?


    Viele Grüße,
    Jan

  • Das hab ich meinen Eltern auch geraten. Den Anwalt muss ja die gegnerische Versicherung bezahlen (sofern man den Unfall nicht selbst verschuldet hat).


    Aber auch der Anwalt kann nichts an folgendem Grundsatz ändern:

    Zitat


    Liegen die geschätzten Reparaturkosten 130 % über dem Wiederbeschaffungswert wird immer nur der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert (Wiederbeschaffungsaufwand) erstattet.


    Und der kann uns Gebrauchtwagenliebhabern das Leben ziemlich schwer machen...

  • Eigenen Gutachter sowie Anwalt. Es kommt nicht nur darauf an mit welch Preis das Fahrzeug bei Mobile und Konsorten gehandelt wird sonder auf den tatsächlichen Zustand, sowie Ausstattung, Pflege. Fakt ist, die gegnerische Versicherung muss ein gleichwertiges Fahrzeug zahlen.

    Grüsse Karsten


    Ich respektiere Meinungen, aber es ist der Zweifel, dem man seine Bildung verdankt...... (Wilson Mizner)

  • Aujedenfall einen Anwalt nehmen und zu einem eigenständigen Gutachter gehen, leider haben Mittlerweile viele Versicherungen ihre eigenen und Akzeptieren keine Privaten mehr. Ob das bei dir der Fall ist weiß ich nicht.


    Bei meinem Unfall war es sehr hilfreich dem Gutachter sämtliche Rechnungen von Reparaturen und Instandsetzungen zu übergeben das hat den Wert meine Wagens deutlich in die Höhe Getrieben.


    Viel Glück :)

    "Wer einmal hinterm Stern gesessen, wird es niemals mehr vergessen." ;)

  • Es kommt immer auf das Auto an....ein golf i kann zb 400 euro bringen aber auch 40.000 wenn er umgebaut worden ist. wergutachten usw usw.
    Lustigerweise hat meine alte Diva nach dem hagelschaden einen Wert von 5000 euro gehabt...somit wurde mein S210 entdellt lackiert usw.
    Also so pauschal kann man nicht sagen das alle 210er nix mehr bringen....wie schon erwähnt alles sammeln was an geld reingeflossen ist und der gutachter macht ja auch eine IST bestandsanalyse....hat er kasten LM oder stahl...vom rost zerfressen oder nicht usw usw.
    Spielt ne menge mit rein um einen restwert zu bekommen.

    Thank you Steven „Steve“ Paul Jobs *24.02.1955 † 05.10.2011


     stay hungry stay foolish 


    Gruß Günni 8)

  • Es gibt dafür schon Regelungen die sicher besser wie oben Prognostiziert ist.
    hab mich da mal gelesen und dies gefunden:


    Reparatur trotz Totalschaden (130 Prozent-Regelung)


    Liegt ein


    wirtschaftlicher Totalschaden vor, kann der Geschädigte gleichwohl ein Interesse haben, das Fahrzeug reparieren zu


    lassen (z. B. Liebhaberfahrzeug, besonders gepflegter Wagen etc.). Diesem Integritätsinteresse des Geschädigten trägt


    die von der Rechtsprechung entwickelte 130 Prozent-Regelung Rechnung. Dies bedeutet, dass die (an sich


    unwirtschaftlichen) Reparaturkosten 130 Prozent des geschätzten Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigen dürfen. Der


    vom Gutachter festgesetzte Restwert bleibt bei der Vergleichsrechnung außer Betracht.


    Die Versicherung ist zur


    Erstattung der erhöhten Reparaturkosten jedoch nur verpflichtet, wenn die Reparatur wirtschaftlich noch vernünftig


    ist. Dies ist durch Vergleich zwischen Wiederbeschaffungswert multipliziert mit dem Faktor 1,3 und den vom Gutachter


    geschätzten Reparaturkosten feststellbar. Ist letzterer gleich hoch oder niedriger kann repariert werden. Das


    Prognoserisiko trägt dann der Schädiger. Fallen bei zutreffender 130 Prozent-Prognose die tatsächlichen Kosten doch


    höher aus (z. B. nicht entdeckter zusätzlicher Schaden), muss die Versicherung auch die tatsächlichen Kosten


    tragen.


    Der Anspruch auf Erstattung der höheren Reparaturkosten besteht auch dann, wenn der Geschädigte das


    Fahrzeug selbst repariert oder eine Billigwerkstatt aufsucht. Ist die Reparatur noch wirtschaftlich vernünftig (siehe


    oben), kann der im Gutachten festgestellte Betrag geltend gemacht werden, ohne dass die Reparaturkosten durch Vorlage


    einer Rechnung nachgewiesen werden müssen. Nachzuweisen ist jedoch eine fachgerechte Reparatur nach den Vorgaben des


    Sachverständigengutachtens. Der Nachweis gelingt am besten dadurch, dass (möglichst) derselbe Gutachter das Fahrzeug


    nochmals besichtigt und den ordnungsgemäßen Reparaturzustand bestätigt.


    Praxistipp: Die Versicherungen sind


    bei der fiktiven 130 Prozent-Abrechnung recht pingelig. Pfusch und offensichtliche Teil-, Not- und Billigreparaturen


    werden stets beanstandet mit der Folge, dass letztlich doch nur der Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert erstattet


    wird.


    Achtung: Das Oberlandesgericht Hamm (DAR 1994, 24) vertritt die Auffassung, das Integritätsinteresse


    entfalle, wenn der Geschädigte das Fahrzeug kurz nach der (mit 130 Prozent abgerechneten) Reparatur verkauft. Sofern


    sich die Versicherung auf dieses (umstrittene) Urteil beruft, kann dem mit der Argumentation entgegengetreten werden,


    trotz der Reparatur sei das Vertrauen in die Sicherheit des Fahrzeuges (nachträglich) verloren gegangen und man habe


    sich daher doch zum Verkauf entschlossen

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom ;)


    :bmw:

  • Also Pflegezustand ist dem Gutachter eher egal, aber es stimmt, die Ausstattungslinie ist sehr wichtig, die haben jeden Furz bei mir notiert, in der Endsumme gar nicht so unwichtig.
    Der A6 war ja damals auch so aus dem 3B/3BG Zeitalter, dafür gab es nochmal rund 1,650€ für einen Heckschaden und ich habe das Fzg. für noch mal das selbe verkauft 8)


    Denke mir oft auch: oh Gott, wenn mal nen Motorschaden habe bin ich pleite :D :undweg:

  • Also Pflegezustand ist dem Gutachter eher egal


    nö, beim Crash des Twingos hat der Pflegezustand Aussen wie Innen, gute 300,00 Euronen gebracht. Eine verdreckte, verkommene Karre die in gutem Zustand angenommene 3000,00 Euronen wert ist, verliert durch den allgemeinen Pflegezustand erheblich an Wert, ist doch auch klar, wer zahlt für eine verkommene Kiste 3000,00 Euronen, da gibt es Abstriche.


    Da mei Weib eine Auto Vernachlässigerin ist, habe ich den Twingo auf Anraten der Werkstatt richtig gereinigt und Aussen ein wenig aufbereitet, das Gutachten war super, die Generali Versicherung hat ohne Probleme gezahlt, Fahrzeugwert 2100,00 Euronen, abzüglich Restwert, 150,00 Euronen, wurde im Internet geboten von drei Interessenten, Auszahlung 1950,00 Euronen. Das gleiche BJ, gleiche Ausstattung, Km Leistung, hätte man im I-Net zwischen 1500 und 1800 Euronen bekommen.


    Wichtig, EIGENEN GUTACHTER, das ist rechtens, man muss den von der gegnerischen Versicherung nicht nehmen, beim ersten Problem sofort Anwalt, kein Kompromiss

    Grüsse Karsten


    Ich respektiere Meinungen, aber es ist der Zweifel, dem man seine Bildung verdankt...... (Wilson Mizner)

  • Wie soll das klappen? Der Gutachter scheißt doch darauf, also ich habe sowas auch schon öfter gehört, aber der Bogen der Fahrzeugspezifisch ausgefüllt wird
    bezog sich in keinem Punkt auf den Pflegezustand, nur auf die Ausstattungsmerkale.


    Also der hatte wirklich nen Vordruck für den A6 wo er dann seine Kreuze macht bei der Ausstattung und die Schäden aufzeichnet,
    war schon sehr professionell das ganze :hm:

  • Also in meinen Gutachten stand dann immer der Satz: "...dem Alter und Laufleistung entsprechender guter Allgemeinzustand..."


    Nur beim letzten Gutachten stand: "...dem Alter und Laufleistung entsprechend übermäßig Rost..." :AuAu :AuAu :AuAu
    Ok, ich hab dem Typ nicht erzählt, dass da eine 1 vorn auf dem Kilometerstand fehlt... :D

  • Wo Mein w168er Elch Links und Rechts Platt Gedrückt Wurde hat mein Gutachter auch Aufgeschrieben das, der Wagen Für das Alter einen Gepflegten Zustand hatte , denke mal da Gehts nicht um den Krümmel auf der Fußmatte aber wenn da in der Lüftung noch der Halbe Döner Gammelt und die 12 Liter Kaffee übers Amaturenbrett Schwimmen Drückt das den Gesamtwert du Achtest ja auch auf Sauberkeit wenn du nen Wagen Kaufst oder.

  • Keine Frage, allerdings war meiner ein Verfechter von knallharten Fakten :) Also, all meine Autos sind in einem gepflegten Zustand, welcher Mann liebt es nicht, seine Karre per Hand zu waschen.
    Aber darüber stand weder was im Bericht, noch hatte er etwas erwähnt, bis auf, das er auch mal so einen hatte und ihn für gut befand und das er mehr Ausstattung hatte, als er gedacht hätte :D
    Aber hierfür gibt es wieder den Fahrzeugspezifischen Ausfüllbogen, mehr gabs nicht zu tun :kopfklopf:

  • In der Regel, steht doch der "unverschuldete verbeulte" in der Werkstatt unseres Vertrauens.... ;)
    die ham´ihren Gutachter des Vertrauens, schon läufts... ;)


    wer machts anders....? Kommt mir nicht mit Werkstattbindung.....das ist sparen am falschen Ende... wie ´ne TK mit SB

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