Kfz mit Hänger aus Italien holen

  • Falls du dir Zurrgurte ausleihst, achte auf jeden Fall darauf, das diese NICHT älter als 5 Jahre sind.....


    Herstelleraufnäher befindet sich jeweils am Gurtanfang (Haken) und an dem Ratschenstück !!!


    Auch wenn die Gurte wie neu aussehen, dürfen die max. 5 Jahre alt sein....(Da hat die Rennleitung immer besonders Spaß dran, wenn sie nix anderes zu mäkeln findet!) 8| 8| 8|


    Seit wann ist diese Regelung das Gurte nicht älter als 5 Jahre sein dürfen.
    Meines Wissens dürfen sie keine Risse, Verformungen und Beschädigungen haben und das wichtigste das Etikett muss dran sein und leserlich sein.
    Aber das Alter spielt keine Rolle, mein Stand letztes Jahr.

  • Mir selbst hat die Rennleitung bereits 2x die Verwendung von mehr als 5 Jahre alten Zurrgurten untersagt........


    ....beim Hinweis auf diesen Auszug aus Ladungssicherung.de kam die Antwort: Uns interessieren keine Internetweisheiten, sondern ''unsere'' Gesetze...... 8| 8| 8|


    (...vielleicht arbeiten die ja mit den Herstellern zusammen.....???)




    Wie lange
    darf ich die Zurrgurte benutzen?


    Antwort: Die Benutzung von
    Zurrgurten ist nicht an eine zeitlich Vorgabe (Verfallsdatum) geknüpft.
    Zurrgurte dürfen bis zu ihrer Ablegereife (durch die Norm festgelegter Grad der
    Beschädigung) benutzt werden.



    Darf ich einen Zurrgurt noch
    benutzen, wenn das Etikett abgelöst ist?


    Antwort: Nein, Zurrgurte
    müssen gekennzeichnet sein, ungekennzeichnete Zurrgurte dürfen nicht verwendet
    werden.




    Muss ich zum
    Niederzurren Kantengleiter benutzen?


    Antwort: Ja, grundsätzlich
    müssen beim Niederzurren Kantengleiter verwendet werden, denn die Zurrmittel
    dürfen nicht über scharfe Kanten geführt werden.



    Darf ich
    Drahtseilklemmen benutzen, um eine Öse am Seilende
    herzustellen?


    Nein, Drahtseilklemmen, auch Frösche genannt, zur
    Herstellung von Seil-Endverbindungen sind in der Ladungssicherung verboten.
    Erlaubt sind nur Pressklemmen oder Spleiße.
    Die Benutzung von Schraubklemmen
    zum Herstellen von Drahtseil-Endverbindungen zur Ladungssicherung auf
    Straßenfahrzeugen ist schon seit sehr langer Zeit nicht gestattet. Als
    Begründung zitieren wir folgende Quellen:
    1. Die BGF schreibt in ihrer BGI
    649 (bisher ZH 1/413) auf Seite 199: "Die Benutzung von Seilklemmen zur
    Herstellung von Endverbindungen ist unzulässig!"
    2. Die alte Richtlinie VDI
    2701 "Zurrmittel" zählte unter Punkt 3.3.2 D als zulässige Seil-Endverbindungen
    abschließend auf : Spleiße, Pressklemmen, Flämisches Auge mit
    Stahlpreßklemme.
    3. Die neue DIN EN 12195, Teil 4 (z.Z. noch Entwurf Stand
    März 2002) schreibt unter Punkt 5.2.1: "Schlaufen von Anschlagseilsträngen sind
    mit Pressklemmen oder durch Spleißen herzustellen."
    Diese Quellen erachten
    wir für die Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen für verbindlich.
    Im
    Hebebereich und in der Seefahrt sind unseres Wissens Schraubklemmen zugelassen,
    in der Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen sind sie
    verboten.







    Wie lange dürfen Zurrgurte
    verwendet werden? Dürfen diese eingerissen oder beschädigt sein? Wir verwenden
    Zurrgurte, um Autos auf Pkw-Anhängern zu transportieren.


    Antwort:
    Eine zeitlich Begrenzung, also ein "Ablaufdatum" für Zurrgurte gibt es nicht.
    Zurrgurte dürfen so lange eingesetzt werden, bis sie aufgrund von Beschädigungen
    ablegereif sind. Nicht mehr verwendet werden darf ein Zurrgurt z.B. bei
    Garnbrüchen oder Garnschnitten, die mehr als 10% des Gewebes zerstören; bei
    Beschädigungen tragender Nähte, bei Verformungen durch Wärmeeinfluss; bei
    Schäden infolge der Einwirkung von Chemikalien; bei nicht vorhandenem oder nicht
    lesbarem Kennzeichnungsetikett; bei Anrissen, groben Verformungen, Brüchen oder
    bedenklichen Korrosionserscheinungen an Ratschen oder Verbindungselementen; bei
    mehr als 5% Aufweitung im Hakenmaul oder bei erkennbar bleibender
    Verformung.

  • Warten wir doch einfach bis Datong wieder da ist.


    Der wird als Fachmann sicher helfen können.

    Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, und die anderen können mich... (Konrad Adenauer) :]

  • Wurde das Fahrzeug bereits abgemeldet und die Fahrzeugpapiere von den Behörden abgestempelt?


    In Italien kauft man nämlich mit JEDEM Fahrzeug das Kennzeichen dazu, dieses verbleibt bis zur Verschrottung am Fahrzeug.


    Ein erneutes anmelden eines einmal abgemeldeten Fahrzeuges ist in Italien nicht möglich.


    Die italienischen Behörden Stempeln dann "Export" in die Papiere wenn das Fahrzeug abgemeldet wurde.


    Wurde das Fahrzeug also noch nicht abgemeldet, gibts beim Kauf keinen Fahrzeugbrief zum Mitnehmen...

  • Moin Männers,


    achtender hat mit seinen Ausführungen absolut ins Schwarze getroffen, Gurte sind so lange NICHT ablegereif wie man das Typenschild lesen kann, sie nicht beschädigt sind, sie dürfen sogar alt sein, ebenso trifft dies bei Ratschen zu. Im gewerblichen sollte sie aber jedes Jahr geprüft werden, was jedoch vom Preis her uninteressant ist, eine Gurt/Ratschen Kombination 2500 daN und 500daN Ratschen schlagen heute mit 13-16,00 Euronen zu Buche, für das Geld überprüft man kein Sicherungsmittel mehr.


    Scharfe Kannten, richtig dort muss unterlegt werden, so dass der Gurt geschützt ist, das Gewebe sich nicht aufreibt und der Gurt somit die in der Spezifikation beschriebene, siehe Lable, Festigkeit verliert. Kantenschoner, Winkel ect. sind eigentlich nur zum Schutz des zu Sichernden Gutes nötig.


    Also Stefan, vermeide, dass der Gurt um scharfe Kannten verlegt wird, wenn ja lege ein Material unter welches im verzurrten Zustand sich nicht aufreiben kann und somit der Gurt Schaden nehmen kann, halte nach 30-50km an und überprüfe die Festigkeit der gespannten Gurte, bedingt durch das Fahren, kann sich das zu transportierende Fahrzeug auf dem Trailer setzen, die Sicherung wäre somit für den Bobbes. Ablegereife Gurte gelten bei der Rennleitung, so als hätte man nicht gesichert, aber Vorsicht, manch Beamten haben wenig Ahnung, die Lehrgänge an denen sie teilnahmen sind nicht mehr zeit konform, nicht mit dem Beamten anlegen, abwarten was kommt, gegebenenfalls Einspruch einlegen.


    Im übrigen es gibt kein Gesetz zur Ladungssicherung, Basis ist die VDI 2700, ein Verstoss ist eine Ordnungswidrigkeit, somit erkennt man das es sich um eine Verordnung handelt, strafbar wird das ganze wenn Fahrlässigkeit hinzu kommt, diese ist ein Offizialdelikt, die Rennleitung muss ohne eine Anzeige von Dritten handeln.

    Grüsse Karsten


    Ich respektiere Meinungen, aber es ist der Zweifel, dem man seine Bildung verdankt...... (Wilson Mizner)

    Einmal editiert, zuletzt von Datong ()

  • So, jetzt ist es amtlich ! Er wird am Samstag geholt.
    Haben nen Hänger mit 100er Zulassung und vier 5Tonnengurte . :)

  • Gute und sichere Fahrt.
    Hoffe der Stuhl ist dann auch so wie Du Ihn Dir vorgestellt hast.
    Beim kleinen mediteranen Volk bin ich immer sehr vorsichtig. Gerade wenn es um so ein spezielles Auto geht.

  • Er is ja nicht für mich selber, ein sehr guter Freund will ihn.

  • Viel Erfolg, auf baldige Berichterstattung!!!
    Gute Fahrt und geniesst die Landschaft!

  • Hi Stefan, eine gute Fahrt, komme wohlbehalten wieder... :winke: :winke: :winke:

    Grüsse Karsten


    Ich respektiere Meinungen, aber es ist der Zweifel, dem man seine Bildung verdankt...... (Wilson Mizner)

  • ES IST ZUM KOTZEN :h040:


    Gestern Nachmittag um 14:00 hatten wir dem Händler eine Deadline gesetzt:


    Und er hat bis dahin keinen Kaufvertrag gesendet, folglich ging selbstverständlich auch keine ANZAHLUNG raus !!!!
    Halte euch auf dem laufendem was nun passiert !


    :cursing: :cursing: :cursing: X( X( X(


  • Itaka was soll ich dazu sagen.
    Tut mir Leid für Euch, aber vielleicht besser so ;) 8)

  • So es gibt Neuigkeiten :


    Der Intergrale wird am Freitag/Samstag abgeholt.
    Händler und Käufer sind sich einig geworden !


    Werde natürlich nicht vergessen Bilder zu machen ;)


    Noch etwas anderes : Ich habe ja den BE Führerschein, aber ist es nicht auch so das wenn die Insgesamtmasse von 3500kg
    nicht überschritten wird so auch mein Kumpel OHNE BE Führerschein das Gespann fahren darf........


    Leergewicht meines 210er`s sind 1860kg, der Lancia sollte ( muß noch geklärt werden ) ca. 1250kg haben, Wenn der Hänger
    optimistisch gerechnet nur 400kg wiegt..............


    Verdammt ich kann es drehen und wenden wie ich will ohne BE Führerschein bin wohl nur ich der Fahrzeuglenker ?
    Zumindestens auf`m Rückweg.......?


    Gruß



    stefan :winke:

  • aber ist es nicht auch so das wenn die Insgesamtmasse von 3500kg
    nicht überschritten wird so auch mein Kumpel OHNE BE Führerschein das Gespann fahren darf........


    Genau, wenn Zugfahrzeug plus Hänger plus Last insgesamt nicht schwerer als 3,5 t, dann darf auch jmd ohne Hängerführerschein das Gespann fahren.

  • Na der Kleine sollte das schon wissen - er will ja mal ein richtiger Rechtsverdreher werden :)

    Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, und die anderen können mich... (Konrad Adenauer) :]

  • Dann will ich mal hoffen das der Lancia eher 1200kg wiegt :)

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