Hallo liebe Gemeinde,
ich stehe wieder vor einem neuen Dilemma, und zwar habe ich mir schöne Felgen besorgt aus dem gebrauchten Markt. Folgende:
Achse 1 | Achse 2 | |
Modell | PS | PS |
Typ | PS8018 | PS9518 |
Radgröße | 8Jx18EH2 | 9,5Jx18H2 |
Zentrierart | Mittenzentrierung | Mittenzentrierung |
Nun habe ich den Hersteller kontaktiert, um das Gutachten zu besorgen, was ich bekommen habe (die haben auch meine FIN erwünscht, also selber kontrolliert), die passen auch. Als ich sie vorne draufstecke, ist mir aufgefallen das sie die vorderen Bremsen berühren, aber da auf der ersten Seite schon steht das Spurverbreiterungen innerhalb 2 % erlaubt sind, habe ich mir die auch schnell geholt. Nun fahre ich zum TÜV Felgen und Reifen werden vollständig abgedeckt, Freigängigkeit ist auch gewährleistet jedoch, meckert er das im Gutachten folgendes angegeben wird:
B01 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Bremssätteln.
Ich habe echt keinen blassen Schimmer mehr. Gab es überhaupt e430 ohne 4 Kolben Bremsanlagen? Im Gutachten steht kW Bereich 55-260 da ist doch sogar der e55 AMG mit auch gemeint? Meine Distanzscheiben haben auch ein Gutachten spezifisch für mein Fahrzeug ...
Ich hab zu wenig Ahnung, aber habe ich einen schlechtgelaunten Prüfer erwischt? Egal wie sehr ich versuche alles richtigzumachen und legal zu machen ich fliege dauerhaft aufs Maul. Bitte um rat sonst verkaufe ich die Dinger wieder ... ich hänge auch das Gutachten mit an, falls sie wer braucht, muss er keine 30 € blechen.
Foto wie die felgen auf meinem W210 aussehen: