Posts by TobyG

    Das macht mir wiederum doch noch bisschen Hoffnung. Immerhin, gut zu wissen, dass es "falls ein Prüfer Bock hat" es noch vielleicht klappen könnte. Ich werde einfach aus gutem Glück versuchen vom Hersteller diese Bestätigung selber zu holen bzw. die Information weshalb, wieso, warum.

    Wie erwähnt, ich kenne die Spielregeln in AT nicht, d.h. klär vorher ab, ob das bei euch überhaupt eine Option ist, die Felgen in fester Kombination mit Spurplatten basierend auf dem Gutachten eintragen zu lassen, sonst ists von vornherein vergebliche Liebesmüh, falls der Hersteller da überhaupt Auskunft gibt.

    Tjo.


    Da wirds in AT ähnlich aussehen wie hierzulande,
    mit Glück trägts dir jemand basieren auf dem Gutachten ein, weil er das überliest, aber eine gültige Eintragung wäre es, basierend auf dem Gutachten eben nicht.

    D.h. sollte irgendwann irgendjemand aus irgendwelchen Gründen diese Eintragung infrage stellen, wird jeder Gutachter zum gleichen Urteil kommen, steht schließlich schwarz auf weiß im Gutachten, dass beim 210er Coupe B01 greift.

    Hierzulande hätte man noch eine Chance es per Einzelabnahme vom sachkundigen Prüfer, ggf. in Rücksprache mit dem Hersteller bzgl. der Einschränkung, rechtlich sauber eingetragen zu bekommen. Heißt, gibt es die Einschränkung nur wegen der nicht vorhandenen Freigängigkeit ohne Spurplatten, könnte man diese in Verbindung mit Spurplatten ggf. dennoch eintragen lassen,
    wobei das auch immer davon abhängt, ob der Prüfer Bock dazu hat, keine Frage, denn der hält am Ende den Hals hin.
    Ob die Möglichkeit natürlich in AT auch besteht, das Gutachten nur als Basis für eine abgeänderte Eintragung (Felgen soundso nur in Verbindung mit Spurplatten soundso) das wirst du besser wissen als ich.

    Das dürfte die A2106268016 sein, kostet um die 20€.

    Wie es der Zufall will, war ich da heute auch dran, bzw. habe das da drauf sitzende Blech und den Stoßstangenhalter links erneuert,

    die besagte Strebe war bei mir noch zu retten.