Der Gutachter rechnet direkt mit der Versicherung ab?
Und es hat BOOM gemacht...
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- W210
- san
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Der Gutachter rechnet immer mit dem Auftraggeber ab
in diesem Fall mit dem TE der die Rechnung weiter reicht.... mim´ RA wärs bequemer -
Danke euch allen für die Hinweise!
Ich habe tatsächlich einen "unabhängigen" Gutachter beauftragt. Bisher funktionert es noch ohne Anwalt. Wenn die Versicherung nun schön vernünftig ist, kann es auch so bleibenIch bin gespannt, jetzt geht es an's bezahlen...
Um volle Kohle zu kassieren, weise die nach Deiner Aussage vernüftige Versicherung darauf hin das Du anspruch auf VOLLE Reparaturkosten hast. Ohne Abzug Restwert! Unter der Vorraussetzung das Du das Fahrzeug selbst weiterfährst.Wir sprechen vom Haftplichtschaden! Es würde mich dann intressieren ob die vernüftige Versicherung dann immer noch nett bleibt....
Und vergiss nicht das volle Geld für die Reparaturzeit zu holen, +25€ Kostenpauschale. Und das alles selbst machen? Sorry, aber ich kann es einfach nicht nachvollziehen diese kostelose Leistung nicht in Anspruch zu nehmen um "Waffengleichheit" zu schaffen.
Und wenn am Ende 100€ fehlen, und Du denkst "ach egal" dann hat die Bande mal wieder gewonnen. 1000 mal so gemacht und wurde wieder ordentlich Geld vedient.Zumal dann auch kein Anwalt mehr Lust hast die Reste zu holen.Viel Erfolg und starke Nerven weiterhin. Lass Dich nicht über den Tisch ziehen.
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Der Gutachter rechnet immer mit dem Auftraggeber ab
in diesem Fall mit dem TE der die Rechnung weiter reicht.... mim´ RA wärs bequemer
Nö....der kann auch mit der Versicherung direkt abrechnen, hat der der den Schaden am Wagen meiner Frau begutachtet hat auch gemacht und der war von uns bestellt. Der hat auch die Kopie des Gutachtens direkt zur Versicherung geschickt und meine Frau musste nur noch die Auszahlung des Geldes beantragen und schon war alles erledigt. -
Meinen größten Respekt was du alles an deinem s210 alles geschafft hast!
Aber warum um GOTTES Willen nimmst du dir keinen Anwalt ???
Viel Spaß wünsch ich dir bis die Versicherung zahlt und dann in welchem Umfang ......
Du hättest es so leicht unkompliziert haben können ! Bin sehr sehr gespannt ! -
Nö....der kann auch mit der Versicherung direkt abrechnen, hat der der den Schaden am Wagen meiner Frau begutachtet hat auch gemacht und der war von uns bestellt. Der hat auch die Kopie des Gutachtens direkt zur Versicherung geschickt und meine Frau musste nur noch die Auszahlung des Geldes beantragen und schon war alles erledigt.Kalle, ich seh keinen Unterschied zwischen "weiterreichen" und "beantragen" - in dem Fall hast du immer Arbeit.... mit ´nem RA der nix koscht eben nicht, hier findet der Pudel seinen Kern
So wie du schreibst, hast du dir auch keinen RA genommen....und die Arbeit der anderen erledigt.... frag ich mich wozu? -
Weil meine Frau es nicht wollte und das Auto nun mal ihr gehört hat. Ausserdem ob man von Arbeit sprechen kann wenn man einen Brief, in dem man um die Auszahlung des Geldes bittet, an die Versicherung schreibt und sofort sein Geld bekommt....ich denke eher nicht....
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Ausserdem ob man von Arbeit sprechen kann wenn man einen Brief, in dem man um die Auszahlung des Geldes bittet, an die Versicherung schreibt und sofort sein Geld bekommt....ich denke eher nicht....
Leider klappt es eben nicht in allen Fällen so einfach und unkompliziert, du hattest Glück. Leider kann es aber auch in die ganz andere Richtung laufen.
VG
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Ich weiss, deshalb mein Rat einen Rechtsanwalt zu kontaktieren...
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Das ist wirklich ärgerlich, aber viel wichtiger ist, das du und der Rest heile geblieben ist.
Wenn deine AHK abnehmbar ist, sei froh, wenn es keiner bemerkt, sonst kriegst du noch ne Teilschuld.sei gegrüßt :). viel Erfolg bei der Reparatur.
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Danke euch allen für die Hinweise!
Ich habe tatsächlich einen "unabhängigen" Gutachter beauftragt. Bisher funktionert es noch ohne Anwalt. Wenn die Versicherung nun schön vernünftig ist, kann es auch so bleibenAlso die Reparatur liegt noch unter der Wiederbeschaffung:
Hier erklärt er auch warum:
Ich finde das hat der Gutachter gut gemacht.
Das Auto wurde dann auch in irgendein Portal eingestellt, wo Händler auf solche Unfallwagen bieten können.
Es wurden verbindliche Gebote zwischen 30€ und max. 100€ abgegeben!! Verrückt, oder?!Mal schauen was nun die Versicherung sagt.
Vg
Andreassuch dir jeanden der dir das ding auf dem papier abkauft und lass dich fiktif auszahlen da kommst du am besten bei weg.
und nimm dir einen awalt wie die vorredner sagen. dir steht auch für die wiederbeschaffungszeit ein leihwagen zu jedoch maximal für 14 tage oder bis die versicherung bezahlt hat.
das kann ich dir aus erfahrung sagen.meine frau arbetet leider nur in der sommer saison und ihr wurde bis jetzt ein auto im jahr breit gefahren ohne das sie schuld ist.
angefangen hat sie mit einem golf 3 für 200€ und ist es ein w210
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Ein kleines Update: Versicherung hat nach Gutachten gezahlt
Autochen wird also wieder schön gemacht -
Dann wird ja allet wieder jut ...
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