Genau, wenn Zugfahrzeug plus Hänger plus Last insgesamt nicht schwerer als 3,5 t, dann darf auch jmd ohne Hängerführerschein das Gespann fahren.
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
und die ZULÄSSIGE GESAMTMASSE ist doch bei einem hänger der Brutto 1800 kg hat mit einem Auto von 2000kg überschritten oder ? auch wenn die Masse nicht erreicht wird ?!??!
Ich stelle mir diese Frage schon seit längerem. Kommt es nun auf die IST Masse an ? oder auf die oben genannte zul. GsM ?!