Kfz mit Hänger aus Italien holen

  • Genau, wenn Zugfahrzeug plus Hänger plus Last insgesamt nicht schwerer als 3,5 t, dann darf auch jmd ohne Hängerführerschein das Gespann fahren.


    auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt


    und die ZULÄSSIGE GESAMTMASSE ist doch bei einem hänger der Brutto 1800 kg hat mit einem Auto von 2000kg überschritten oder ? auch wenn die Masse nicht erreicht wird ?!??!


    Ich stelle mir diese Frage schon seit längerem. Kommt es nun auf die IST Masse an ? oder auf die oben genannte zul. GsM ?!

  • ja da is wohl der Knackpunkt !!!


    Wenn ich von der ZULÄSSIGEN GESAMTMASSE ausgehe komme ich alleine mit dem 210er wohl schon auf leicht über 2t :rolleyes:

  • Zulässige Gesamtmasse KFZ + Zulässige Gesamtmasse Hänger ist schon weit über die 3,5t...........

  • Es heißt im Text : "zulässige Gesamtmasse"


    und damit doch klar, dass es egal ist, was du lädst.


    Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten läßt sich immer noch regieren.

    Bei schlechten Beamten aber helfen uns die besten Gesetze nichts.
    Otto von Bismarck 1850



  • Ich nenn die Brüsselkot :undweg:
    mit fuffig mußt du nen Nachweis abliefern, damit du die Klasse C/CE behälst :radab:
    aber jeder über 75 darf den Pedalverwechsler/GF spielen :cursing:


    Ne Du behälst die ehemalige Klasse 2 nur darfst Du ohne Fahrerkarte, sowie ärztliche Ateste, die die Fahrtauglichkeit bescheinigen, nur privat, also nicht gewerblich fahren, ab nächstes Jahr müssen 5 Module, die unter Anderem die Ladungssicherung beinhalten nachgewiesen werden, ansonsten keine gewerbliche Fahrt mehr.


    Ich habe mit erreichen des Zugangs zum Club der alten Säcke, weder Fahrerkarte noch die Untersuchungen machen lassen, es reicht mir wenn ich Schleppen und Anhänger am Pkw fahren darf.

    Grüsse Karsten


    Ich respektiere Meinungen, aber es ist der Zweifel, dem man seine Bildung verdankt...... (Wilson Mizner)

  • Ich nenn die Brüsselkot :undweg:
    mit fuffig mußt du nen Nachweis abliefern, damit du die Klasse C/CE behälst :radab:
    aber jeder über 75 darf den Pedalverwechsler/GF spielen :cursing:


    Habe gerade hinter mir, da ich ja REIN PRVAT mit einem Gespann unterwegs sein muss.
    Kostet Dich schlappe €500 so ca. und das dann alle 5 Jahre. Wenn ich mir aber anschaue welche LKW in die Unfälle verwickelt sind
    oder diese sogar ausgelöst haben, sind es in den seltensten Fälle Zugamschinen mit D Kennzeichen. Komisch oder?
    Ist alles nur ne riesen Abzocke die Scheiße.


  • Ne Du behälst die ehemalige Klasse 2 nur darfst Du ohne Fahrerkarte, sowie ärztliche Ateste, die die Fahrtauglichkeit bescheinigen, nur privat, also nicht gewerblich fahren, ab nächstes Jahr müssen 5 Module, die unter Anderem die Ladungssicherung beinhalten nachgewiesen werden, ansonsten keine gewerbliche Fahrt mehr.


    Ich habe mit erreichen des Zugangs zum Club der alten Säcke, weder Fahrerkarte noch die Untersuchungen machen lassen, es reicht mir wenn ich Schleppen und Anhänger am Pkw fahren darf.



    Da mir jetzt aktuell zum Club der Ufo´s nur noch knapp 3 Jahre fehlen, glaube ich nicht mehr, dass ich nochmal zum Franz Mersdonk werde.... hatte den Unterschied privat/gewerblich nicht aufm Schirm - so reicht es mir, falls nötig, bei so´ner Nudellutscher-Kettcar-Rückholaktion den Beifahrer zu spielen z) Robert Lieblings V-Card hab ich immer dabei ;)

  • Wenn ich mir aber anschaue welche LKW in die Unfälle verwickelt sind
    oder diese sogar ausgelöst haben, sind es in den seltensten Fälle Zugamschinen mit D Kennzeichen. Komisch oder?
    Ist alles nur ne riesen Abzocke die Scheiße.


    Und dies im doppeltem Sinne, denn die Osteuropäischen Speditionen dürfen seit Wegfall der Konzessionen innerhalb der EU Fracht fahren, für deutsche Spediteure ist das mittelfristig der Untergang, denn so lange das Lohngefüge in der EU nicht in allen Staaten das Gleiche ist, fährt der Osteuropäische Spediteur immer günstiger, bzw. gibt es deutsche Lkw Fahrer die zum Überleben ihrer Familie mit Hartz IV aufstocken müssen und das bei ca. 230 Arbeitsstunden im Monat, das ist doch pervers. Die arbeiten wie die Doofen, kommen Samstags nach hause und dürfen Sonntags wieder auf den Bock um die Verbraucher mit all dem was zum Leben gehört zu versorgen, zum Dank dürfen sie dann noch einen Striptease im Amt (ach ne Agentur heisst das ja heute) hinlegen um einigermassen um die Runden zu kommen.... verdrehte, verkehrte Welt...


    Es gab Zeiten, da konnte ein Lkw Fahrer eine Familie vollumfänglich ernähren, ein Haus bauen, heute ist das unmöglich. Auf dem Weg in´s Saarland zum Treffen, Samstag Morgen, fuhren nur osteuropäische Spediteure auf der Bahn, unterhält man sich mit diesen Fahrern, erfährt man schnell was los ist, 6-8 Wochen fern der Heimat und dies für 600-800 Euronen netto pro Monat, ich nenne das Sklavenarbeit, jenseits von jeglicher Menschlichkeit.


    Stimmt, für privat muss man die ärztliche Untersuchungen nachweisen, aber den Schein selbst können sie dir nicht nehmen, die haben Bestandsschutz oder wie das auf Amtsdeutsch heisst. Für mich ist wichtig, wenn mal einer unserer 210er liegen bleibt, dass ich mit einem Trailer ihn holen kann, oder aber einfach nur Schleppen darf, denn Abschleppen und Schleppen weist einen Unterschied auf, bei Letzt genannten muss der Fahrer des Schleppfahrzeugs Klasse 2, der der im geschleppten sitzt Klasse 3 haben.

    Grüsse Karsten


    Ich respektiere Meinungen, aber es ist der Zweifel, dem man seine Bildung verdankt...... (Wilson Mizner)

  • Über den Missstand für unsere Trucker brauchen wir glaube ich nicht reden. Ich würde ja für eine Autobahn- und große Bundesstrassen-Maut pledieren.
    Alle in D zugelassenen Fahrzeuge bekommen nach der Zahlung der Kfz.-Steuer ein Bickerl für die Scheibe und der Rest zahlt. Nicht nur die uber 11 Tonnen,
    sondern Alle. Die Austria, Italien, Schweiz oder Frankreich machen es uns doch vor. Warum dieses Merkel-Deutschland die Ausrottung des Mittelstandes so forciert ist mir unbegreiflich. Ob Trucker oder kleiner Handwerksbetrieb, dass was dieses Land so groß gemacht hat wird eliminiert.
    Danke Bundesregierung.
    Amen

  • Unser allseits geliebter, sprechender Hosenanzug kümmert sich um das Wohlergehen der Märkte, kann doch nicht angehen, dass die legale Verbrecherbande einen Schnupfen bekommt, die Mutter der Nation putzt sofort die Nase, zur gleichen Zeit kämpft der Mittelstand ums überleben, weil eben die V-Bande das Spiel soweit getrieben hat, das Klein/ Mittelständische Unternehmen mit vollen Auftragsbücher keine Überbrückungskredite bekommen. Diesem neoliberalem ScheXXX sollte das Volk endlich einhalt gebieten.


    Bin krin Verfechter der Bilderbergtheorie, wenn aber nur 10% stimmen, dann gute Nacht.....

    Grüsse Karsten


    Ich respektiere Meinungen, aber es ist der Zweifel, dem man seine Bildung verdankt...... (Wilson Mizner)

  • Zitat

    wenn aber nur 10% stimmen, dann gute Nacht....

    und warum, weil es den meißten noch viel zu gut geht.....................................................................


  • Stimmt, für privat muss man die ärztliche Untersuchungen nachweisen, aber den Schein selbst können sie dir nicht nehmen



    Iwi hab ich das wohl mißverstanden... 8|
    Muß ich ab 50, als Privater,den ärztlichen Nachweis erbringen um mehr als 3,5T mim´ LKW zu bewegen ?( Mit der alten Klasse 3 ging ja schon 7,5T. Oder verwechsel ich da was???


    Bis dato hab ich es so verstanden, dass ich ab 50 nicht mehr gewerblich ´nen LKW ohne ärztlichen Nachweis bewegen darf.


    Klärt mich wer auf?

  • Die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE ersetzt den alten Lkw-Führerschein der Klasse 2. Die KLasse C berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen von mehr als 7.500 kg zGM mit nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer. Anhänger über 750 kg zGM setzen den Führerschein der Klasse CE voraus. Fahrzeuge der Klassen C und CE dürfen ab Vollendung des 50. Lebensjahres – unabhängig von einem Umtausch – nur noch nach ärztlicher Untersuchung und Verlängerung der Fahrerlaubnis geführt werden.

    Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zGM, die nicht über 7.500 kg zGM liegen, fallen in die Klasse C1. Auch hier wird für Anhänger über 750 kg zGM eine eigene Fahrberechtigung der Klasse C1E erforderlich; diese berechtigt zum Führen von Gespannen bis 12.000 kg zGM.

    Im Falle eines Umtausches der Fahrerlaubnisklasse 2 werden die Fahrerlaubnisklassen AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L und T erteilt. Aus Gründen des Bestandsschutzes werden weitere Berechtigungen über Schlüsselzahlen eingetragen.

    Wer den LKW- Führerschein gewerblich nutzen möchte, muss zusätzlich eine Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen. Dies gilt auch bei Aushilfsfahrten.


    Quelle ADAC

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