Europagesetz: KFZ-GVO

  • Tach allerseits,


    ein guter Freund von mir, einer der Top Verkäufer bei Daimler, hat mir erzählt,
    dass es ein Europagesetz gibt, was u.a. besagt, dass ein Gebrauchtwagendealer automatisch 24 Monate Gewährleitung an der Backe hat,
    wenn er einem Privatkunden keine 12Monate Gebrauchtwagengarnatie mit verkauft.


    Konkret hatte ich ihn gefragt, ob und wie man einen Händler im Preis drücken könnte, worauf er meinte, dass man einfach sagen soll,
    er solle die Garantie weglassen, und die gesparten Kosten dafür vom Preis abziehen.
    Wenn der Händler sich darauf einlässt, haftet er wohl selber für eventuelle Schäden, und das 24 Monate lang anstatt 12!


    Das entsprechende Gesetz dazu nennt sich KFZ-GVO,
    nur leider bin ich im Analysieren von derartigem Amtsdeutsch nicht der beste.


    Mein Kumpel nannte mir auch einige Anwendungsfälle zu dieser Thematik, wo windige Händler in den sauren Apfel beissen mussten..


    Klang alles in allem zu schön um wahr zu sein, auch wenn ich meinem Kumpel glaube...
    daher möchte ich dies hier mal mit euch näher erörten.
    Was ist dran, wie funktionierts, habt ihr Erfahrungen damit?


    ICh freue mich auf euren Input!


    Lg ANdy 8)

    "Atheism is a non-prophet-organization"

    Einmal editiert, zuletzt von AndyNeuss ()

  • ist dein freund sicher, dass es in der GVO auch um gebrauchte autos dreht oder nur im neuwagen und teile und so??


    Ja ist er... denke ich, es ging sich darum, einen gebrauchten Lexus zu kaufen...
    Es ging sich also explizit um Gebrauchtwagen, und die von ihm angeführten Beispiele waren ebenfalls gebrauchte...


    werd aber gleich nochmal nachfragen...

    "Atheism is a non-prophet-organization"

    Einmal editiert, zuletzt von AndyNeuss ()

  • Moin,


    da kommen jetzt aber zwei Sachen durcheinander. Die GVO bezieht sich auf neue Ersatz- und Zubehörteile, sowie Neufahrzeuge (Quelle u.a.: http://www.kfz-vertriebsrecht.…s/eu-kommission/?full=128)
    Die Geschichte mit den Gebrauchtwagen ist ein bisschen anders. Grundsätzlich ist es so, dass jeder gewerbliche Verkäufer auf "seine" Ware die er verkauft, eine 24 monatige Gewährleistung(!), KEINE Garantie(!) geben muss (zur Erklärung: Gewährleistung = gesetzlich verpflichtet, Garantie = freiweillige Leistung des Verkäufers).
    Ein gewerblicher Verkäufer müsste also theoretisch auch auf Gebrauchtwagen eine 24 monatige Gewährleistung geben (da kommt er ja nicht drum herum), es sei denn, er schließt diese 24 Monatige explizit in seinem Vertrag aus. Somit beträgt die Gewährleistung aber in jedem Fall 12 Monate (kürzer geht nicht). In diesem Fall ist aber zu beachten, dass nach Ablauf von sechs Monaten im Falle einer Beanstandung am Kaufgegestand die Beweislastumkehr eintritt. Daher ist so eine Gewährleistung immer die "mittelprächtige" Alternative. Besser ist eine richtige Gebrauchtwagen-Garantie, die einem als Käufer doch deutlich mehr hilft, wenn es mal zu einem Defekt kommen sollte.
    Es ist aber insofern richtig, dass ein gewerblicher Verkäufer, wenn er nicht aufpasst und dies nirgendwo festhält oder mit dem Kunden abspricht, 24 Monate Gewährleistung auf den Kaufgegenstand geben muss.

  • Stimmt , wenn eine Privatperson kein Haftungsausschluss auf Sachmängelhaftung gibt hat er 12 Monate und ein Gewerbetreibener 24 Monate Gewährleistung ... das ist aber schon seit etwa mitte der 90er so ;)




    Andi

  • Ein gewerblicher Verkäufer müsste also theoretisch auch auf Gebrauchtwagen eine 24 monatige Gewährleistung geben (da kommt er ja nicht drum herum), es sei denn, er schließt diese 24 Monatige explizit in seinem Vertrag aus. Somit beträgt die Gewährleistung aber in jedem Fall 12 Monate (kürzer geht nicht).

    nur das ich das richtig verstehe... wenn der gebrauchtwagenhänlder an privat verkauft und im vertrag ne garantie ausschließt, bedeutet das vorm gesetz das er dennoch mit 12 monaten in der kreide steht!
    praktisch wie beim schild: auf garderobe ist selber zu achten, obwohls nicht stimmt aber jeder glaubts??

  • nur das ich das richtig verstehe... wenn der gebrauchtwagenhänlder an privat verkauft und im vertrag ne garantie ausschließt, bedeutet das vorm gesetz das er dennoch mit 12 monaten in der kreide steht!
    praktisch wie beim schild: auf garderobe ist selber zu achten, obwohls nicht stimmt aber jeder glaubts??


    So ähnlich wie mit dem Schild, ja! Wenn der Verkäufer die Garantie ausgeschlossen hat und sonst nichts weiter vereinbart wurde (im Kaufvertrag oder den AGBs des Verkäufers), dann gelten hier 24 Monate Gewährleistung.


    Der Verkäufer kann eine Garantie ausschließen, ist dann aber bei keinen weiterführenden Angaben zur Gewährleistung mit 24 Monaten dabei. Diese müsste er deutlich und unmissverständlich ausschließen (etwa wie: "der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die gesetzliche Gewährleistung vom Verkäufer von 24 auf 12 Monaten herabgesetzt wird", o.ä.). Nur in einem solchen Fall (also beim Kaufvertrag möglichst schriftlich festgehalten, da mündlich zwar auch gilt, aber sehr schwer zu beweisen ist ...) gelten 12 Monate Gewährleistung. Wird einfach gar nichts festgehalten bzw. vereinbart, gelten tatsächlich 24 Monate.
    Wichtig: Es geht hier natürlich nur um ein Händler-an-Privatmann-Geschäft ;)

  • nur das ich das richtig verstehe... wenn der gebrauchtwagenhänlder an privat verkauft und im vertrag ne garantie ausschließt, bedeutet das vorm gesetz das er dennoch mit 12 monaten in der kreide steht!

    Meines Wissens nach darf er an Privat die Garantie nicht ausschließen (Ausnahme Fahrzeug zum Ausschlachten usw.). Wohl aber gegenüber Selbstständigen, die das Fahrzeug gewerblich einsetzen.

  • Meines Wissens nach darf er an Privat die Garantie nicht ausschließen (Ausnahme Fahrzeug zum Ausschlachten usw.). Wohl aber gegenüber Selbstständigen, die das Fahrzeug gewerblich einsetzen.


    Die Garantie(!) kann gegenüber einem privatem oder gewerblichen Käufer schon ausgeschlossen werden, da diese vom Verkäufer immer freiwillig gegeben wird.
    Die Gewährleistung(!) darf gegenüber einem Privatmann aber in keinem Fall ausgeschlossen werden (gegenüber einem anderen gewerblichen Käufer natürlich schon, man bedenke die ganzen Export-Händler, die sonst Gewährleistungsansprüche gegenüber den Autohändlern hätten, von denen Sie die Fahrzeuge kaufen. Das könnte zu Problemen führen ... :D )
    Man beachte also, dass Garantie und Gewährleistung zwei grundsätzlich verschiedene Dinge sind.

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