Tach allerseits,
ein guter Freund von mir, einer der Top Verkäufer bei Daimler, hat mir erzählt,
dass es ein Europagesetz gibt, was u.a. besagt, dass ein Gebrauchtwagendealer automatisch 24 Monate Gewährleitung an der Backe hat,
wenn er einem Privatkunden keine 12Monate Gebrauchtwagengarnatie mit verkauft.
Konkret hatte ich ihn gefragt, ob und wie man einen Händler im Preis drücken könnte, worauf er meinte, dass man einfach sagen soll,
er solle die Garantie weglassen, und die gesparten Kosten dafür vom Preis abziehen.
Wenn der Händler sich darauf einlässt, haftet er wohl selber für eventuelle Schäden, und das 24 Monate lang anstatt 12!
Das entsprechende Gesetz dazu nennt sich KFZ-GVO,
nur leider bin ich im Analysieren von derartigem Amtsdeutsch nicht der beste.
Mein Kumpel nannte mir auch einige Anwendungsfälle zu dieser Thematik, wo windige Händler in den sauren Apfel beissen mussten..
Klang alles in allem zu schön um wahr zu sein, auch wenn ich meinem Kumpel glaube...
daher möchte ich dies hier mal mit euch näher erörten.
Was ist dran, wie funktionierts, habt ihr Erfahrungen damit?
ICh freue mich auf euren Input!
Lg ANdy