nur das ich das richtig verstehe... wenn der gebrauchtwagenhänlder an privat verkauft und im vertrag ne garantie ausschließt, bedeutet das vorm gesetz das er dennoch mit 12 monaten in der kreide steht!
praktisch wie beim schild: auf garderobe ist selber zu achten, obwohls nicht stimmt aber jeder glaubts??
So ähnlich wie mit dem Schild, ja! Wenn der Verkäufer die Garantie ausgeschlossen hat und sonst nichts weiter vereinbart wurde (im Kaufvertrag oder den AGBs des Verkäufers), dann gelten hier 24 Monate Gewährleistung.
Der Verkäufer kann eine Garantie ausschließen, ist dann aber bei keinen weiterführenden Angaben zur Gewährleistung mit 24 Monaten dabei. Diese müsste er deutlich und unmissverständlich ausschließen (etwa wie: "der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die gesetzliche Gewährleistung vom Verkäufer von 24 auf 12 Monaten herabgesetzt wird", o.ä.). Nur in einem solchen Fall (also beim Kaufvertrag möglichst schriftlich festgehalten, da mündlich zwar auch gilt, aber sehr schwer zu beweisen ist ...) gelten 12 Monate Gewährleistung. Wird einfach gar nichts festgehalten bzw. vereinbart, gelten tatsächlich 24 Monate.
Wichtig: Es geht hier natürlich nur um ein Händler-an-Privatmann-Geschäft