ich hab jetzt folgendes, ja nichts neues, ergoogelt:
Seit dem 1. Januar 2002 haften Kfz-Händler mindestens ein Jahr lang für Mängel eines verkauften Gebrauchtwagens.
händler an privat:
neuware = 24 monate gewährleistung (beweislastumkehr nach 6 monaten)
gebrauchte ware = 12 monate gewährleistung (beweislastumkehr nach 6 monaten)
privat an privat: kann die gewährleistung ausschließen
händler an händler: kann die gewährleistung ausschließen
Heisst das jetzt, wenn jemand im Kundenauftrag Autos verkauft, ist er kein Haendler mehr ?