Mobile.de: Verkauf im Kundenauftrag?!

  • Hallo,


    mal eine rechtliche Frage zum Kauf.
    Bei Mobile.de fallen mir vermehrt Händler-Inserate auf, die Fahrzeuge "im Kundenauftrag" verkaufen.
    Was soll diese Floskel?! Es hört sich für mich danach an,dass der Hänlder nur als "Vermittler" darsteht und so seine Gewährleistungspflicht ausknipsen will, da das Fahrzeug schlussendlich von privat verkauft wird.
    Stimmt mein Bauchgefühl?! :hm:


    Lg


    Andy :winke:

    "Atheism is a non-prophet-organization"

  • denke,dass du richtig liegst , aber das ist ja kontrollierbar ;


    wenn es nicht wirklich im kundenauftrag,bzw. kommision verkauft wird,sondern dies nur zum umgehen der garantie vorgeschützt wird , muss ja ein kaufvertrag zwischen händler und vorbesitzer bestehen...


    der neue fahrzeugbrief macht zwar nachforschungen schwierig , ggfs, ist ja aber der vorbesitzer durch ehemalige kennzeichen,etc. zu recherchieren...

  • Hallo,
    grundsätzlich gilt beim Verkauf im Kundenauftrag, das das entsprechende Fahzeug
    vom anbietenden Händler nur vermittelt wird, bei erfolgreichem Verkauf des Fahrzeuges
    erhält der Händler eine vorher vereinbarte Provision vom eigendlichen Fahrzeugbesitzer, da
    dieser die Dienstleistung des Händlers in Anspruch genommen hat.
    Der Verkäufer ist daher auch im Kaufvertrag anzugeben. Dies enthebt den Verkäufer
    allerdings nicht von seiner Gewährleistungspflicht für gebrauchte Fahrzeuge, es sei denn,
    das er ausdrücklich in Absprache mit dem Käufer seine Haftung ausschließt und
    dieses auch im Kaufvertrag vermerkt. Der Händler bleibt von dieser
    Gewährleistung beim Verkauf im Kundenauftrag ausgeschlossen .
    Heißt : wenn was passiert muß sich der Käufer an den im Kaufvertrag angegbenen
    Verkäufer wenden. Schließt dieser als privat Person die Gewährleistung aus, hast Du
    die Pappnase auf. Es sei denn er hat dich arglistig und wissentlich getäuscht. Dies ist
    jedoch meist unmöglich nachzuweisen. Denn die Beweispflicht liegt beim Käufer.
    Ich hoffe das ich helfen konnte. :winke:

  • Genau das ist mir bei meiner alten E passiert.


    Nur der Händler hat das nie und zu keinem Zeitpunkt gesagt. An den Kaufvertrag hat er, clever wie er ist/war, nochmal seine Visitenkarten oben angetackert, so dass das Verkäuferfeld verdeckt war.


    Ich hab mir alles so fein säuberlich durchgelesen aber da hab ich gepennt ... :rolleyes:


    Als ich dann kurz nach Kauf einen Mangel festgestellt hatte und mir nochmal den Vertrag angeschaut habe, hatte ich es erst gemerkt. Ganz miese Nummer :D

  • ich kenne hier jemanden vorort, der sein Geld ausschliesslich mit Autohandel verdient. Sozusagen selbstaendiger, hauptberuflicher Autoverkaeufer. Mir ist ebenfalls bekannt, dass er alle seine Autos "im Kundenauftrag" verkauft. Man gehe davon aus, dass er auf seinen Provisionsgewinn Steuern bezahlt. Deshalb klingt es fuer mich absolut illegal, wenn man sich mit diesem Satz von Gesetzen abwenden kann.

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    E200 Classic Limousine Bj 1998


  • ich kenne hier jemanden vorort, der sein Geld ausschliesslich mit Autohandel verdient. Sozusagen selbstaendiger, hauptberuflicher Autoverkaeufer. Mir ist ebenfalls bekannt, dass er alle seine Autos "im Kundenauftrag" verkauft. Man gehe davon aus, dass er auf seinen Provisionsgewinn Steuern bezahlt. Deshalb klingt es fuer mich absolut illegal, wenn man sich mit diesem Satz von Gesetzen abwenden kann.


    Wieso illegal?


    Ein Makler macht doch im Prinzip nichts anderes... Er vermittelt Häuser/Wohnungen/etc.... kassiert Provision... is aber für Mängel nicht haftbar, da der Verkäufer der Eigentümer der Immobilie ist ;)

  • Moin Moin,
    wenn der Händler im KA verkauft ist nichts illegales dabei ,
    er bietet seine Dienstleistung an und versteuert seinen Gewinn.
    Und als Privatperson ( Eigentlicher Verkäufer) hast Du das Recht
    die Sachmangelhaftung auszuschließen. Was ist daran illegal?

  • Diesen Fall hatte ich erst gestern, hab einen schnuckeligen C30CDI gefunden. Schon alles bequatscht, als ich dann aber fragte wie wir das mit dem Kaufvertrag machen meinte der Händler, er gibt keine Gewährleistung. Wie jetzt? ?( Ich kann kommen, das Auto mitnehmen und er kann mit mir ein Privatkaufvertrag machen, also er verkauft das Ding selber oder schreibt denn Vertrag auf seinen Bruder oder was auch immer, wenn ich möchte schliesst er mit mir diese blöden Car Garantien ab, die sowieso immer alles ablehnen. Ich meinte das will ich nicht, ich möchte bitte einen Kaufvertrag mit dem Händler als Verkäufer! Da meint er er mache das nicht mehr, er hat die Schnauze voll. Er hat erst neulich einen Polo verkauft wo kurz danach ein Motorschaden entstand und er es übernehmen musste. Ich sage zu ihm, tja, so ist das Halt wenn mann Händler ist und 2 bis 3 Mille Gewinn an einem Auto macht, mann kann nicht alles haben nicht? ;) Da antwortet er, anders kommt ein Verkauf nicht in Frage. Ich antworte wiederum, danke dann hat sich erledigt. Ich werde ausdrücklich nur noch Autos über Vertragspartner oder Händler kaufen, die Gewährleistung geben. Denn passiert was die ersten 6 Monate, stehe ich auf der Matte. Wie der letzte Fall, habe bei VW einen Golf5 mit kaputter Kupplung gekauft, die selbst am Tag des Kaufs kaputt war. Die Druckplatte hat nicht mehr sauber getrennt, jedoch erst ab 80 bis 90 grad Betriebstemparatur. Heisst, als ich den Wagen 5 Minuten probe fuhr stand er ehe schon die ganze Nacht über und war noch nicht in Betriebstemparatur. Auf der Fahrt nach Hause bekomme ich den ersten und Rückwärtsgang sehr schwer rein. Rufe an und schildere den Fall, sagt der Verkäufer: ,,Du stehst bestimmt gerade im gefälle oder so...`" Ich fahre nichts ahnend etwa 2 Monate weiter so rum bis es mir reicht. Bei 2 Werkstätten das Problem geschildert, ganz klarer Fall: Die Kupplungsdruckplatte trennt bei Betriebstemparatur nicht sauber. Rufe wieder beim Händler an, schildere erneut das Problem, der sagt wir haben ja eine VW Garantie abgeschlossen, die übernimmt das. Ich sage falsch, da müsste ich mich mit 40% an Teilekosten mit beteiligen, in dem Fall etwa 400,- bis 500,- Euro. Sie haben eine Gewährleistung zub geben, nein die gibts nicht sagt er. Okay, ab zum Anwalt, 2 Briefe schreiben lasse. Am Telefon das Autohaus, wir kommen das Auto abholen und stellen Ihnen Ersatzwagen hin. Na geht doch :streichel: Tut mir leid, mit den Händlern habe ich kein Erbarmen, wenn ich schon immer höre, an dem Wagen haben wir kein Gewinn oder da machen wir schon Verlust bla bla bla. Ein Händler würde niemals den Wert seiner Inzalungnahme preisgeben. Ich kenne so viele Händler die minimum etwa 1000,- bis 1500,- euro Gewinn an einem Auto machen. Sollen sie auch keine Frage, deswegen heissen sie ja Händler. Doch sollen sie auch A---h in der Hose haben und die gesetzliche Gewährleistung geben. Ich kann jedem nur raten, egal was für ein tolles Auto es ist, Hände weg von Verkäufen im Kundenauftrag.

  • Autohändler (früher Pferdehändler) waren schon immer die größten Verbrecher!


    Meidet solche "Händler" egal was sie für "Schnäppchen" auf dem Hof stehen haben - dann regelt sich das Problem bald von selber!!


    Ich kaufe nur bei namhaften Autohäusern, mit ordentlicher Garantie und Vertrag - ist vllt. etwas teurer, erspart aber viel Ärger!

  • Hallo



    Es ist doch dem Händler überlassen an wen er seine Autos verkauft,ich würde auf einen 8-10Jahre alten Wagen auch keine Gewährleistung geben.


    Und wenn jemand kommt und will Garantie,bekommt er eben den Wagen nicht.Das machen die grösseren Autohäuser auch so.Da bekommst kaum noch einen w210 Bj 2000 mit Garantie.


    Und mit der kupplungsgeschichte ist auch so eine Sache,normasl ist dies ein Verschleissteil,und da kommt der Händler für nichts auf,Garantie hin oder her,oder hast schonmal einen neuen Reifen bekommen weil der alte abgefahren war.




  • Stimm ich absolut zu 8)


    Vorallem dürfte man ja dann auch kein Auto mehr von Privat kaufen ... da gibts ja auch keine Garantie 8|

  • Ne ne das stimmt nicht so ganz. Die Kupplung selber dürfte zwar ein Verchleissteil sein, doch in meinem Fall und der abgeschlossen VW Garantie ist die Druckplatte auch gedeckt. Doch so oder so, selbst wenn es eine Kupplung wäre, der Händler muss den Wagen intaktem Zustand verkaufen, denn in den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast bei dem Händler und da hat er die A----karte, denn der Mangel muss zu dem Zeitpunkt des Kaufes dagewesen sein. Okay, darüber lässt sich streiten,gebe ich zu. Natürlich kann ein intakter Motor nach 3 Monaten kaputt gehen, aber so ist halt die Rechtsprechung.


    Und wenn einige damit leben können und die Händler verstehen, auch okay. Ich jedenfalls gebe nicht tausende von Euros aus und wenn was sofort kaputt geht habe ich keine Gewährleistung. Also sorry, doch nicht nur das viele Händler Gauner sind, ich betone nicht alle, aber sehr viele, ich werde denen bestimmt nicht auch noch das Leben leichter machen. Wenn manche damit klar kommen okay, doch die sind es dann die immer schreiben und das kaputt und dies kaputt und keine Kulanz und alles unmöglich... Das ist dann das Resultat. Beispiel, mein Kumpel kauft sich vorletzte Woche von einem Händler ein S430 mit Volle Latte. Ich sage daraufhin, lass uns schnell in eine Mercedes Werkstatt und mal das Ding an eine Stardiagnose anschliessen. Resultat, Distronic defekt! Kostenpunkt mit allen Teilen und Montage über 3000,- euro. Zurück zum Händler, da er es sowieso übernehmen müsste wegen der Gewähreistung versucht er es noch ganz frech zu umgehen und bietet an das Ding für 700,- euro ochne Rechung zu reparieren. Ich sage, hmm, wie geht denn das? Ach so lassen sie mich raten, da wird mal schnell vom Unfaller sowas ausgebaut und eingebaut und übernehmen sollen wir das auch noch.. Lange rede kurzer Sinn: Da es eine Finazierung war konnte mein umpel vom Kaufvertrag zurücktreten.


    Schade nur das halt manche solche Händler immer noch verstehen. Und wenn Mercedes keine w210er mit Gewährleistung oder Garantie verkauft Pech für den der sowas immer noch kauft. Denn die meisten Dinger rosten wie Sau! Es sei denn mann kriegt die wirklich zum erschwinglichem Preis.

  • Hallo



    doch das stimmt so,Auf Verschleissteile gibt der Händler keine Gewährleistung.Gehen technische Sachen kaputt,ist es klar dann steht er in der verantwortung, ist ja auch richtig so.


    Nur was ich wieder nicht vertstehe,er konnte das Auto zurückgeben weil es finanziert wurde ?? Warum


    Ich bin wahrscheinlich zu altmodisch,aber alle meine Autos gehören mir und nicht der Bank,da fahr ich lieber ein etwas älteres Modell als


    ein auf dicke Hose machen,und nicht mal volltanken können.Bitte jetzt nicht jeder persönlich nehmen der finanziert, nur wenn ich höre s430 voll latte


    -und dann Finanzierung naja.

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