Abmeldung ohne Schein?

  • Meine Eltern werden sich Morgen einen gebrauchten Wagen kaufen.
    Jedoch kann der Verkäufer seinen F-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) nicht mehr finden.


    Kann ich das Fahrzeug auch ohne F-Schein ohne weitere Probleme abmelden/ummelden?


    Danke im Voraus.


    PS: F-Brief ist vorhanden...

  • Der Brief müsste reichen...


    Gibt aber evtl. Probleme wenn du/ihr keine AU und TÜV Bescheinigung hast da das ja normal im Schein vermerkt ist!

  • ja kann man...hauptsache tüv- und au-bescheinigungen sind vorhanden! manche zulassungsstellen sind da etwas eigen und verlangen eine unterschriebene erklärung vom besitzer, dass der kfz-schein verloren gegangen ist...ist aber unsinnig, verloren ist verloren, egal ob mit oder ohne erklärung. kriegst halt nen neuen ausgestellt, wichtig ist der kfz-brief, wer den hat ist eigentümer 8)


    edit: kannst ja morgen früh mal eure zuständige zulassungsbehörde anrufen :winke:

    Hast Du beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Du, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Irrer? 0o------x------o0

  • Danke, werde Heute auch gleich mal dort Anrufen... Mal sehen was die für einen Brei daraus machen.
    TÜV-Bescheinigung wird es noch keine geben, da der Wagen noch keine 3 Jahre ist.

  • Habe eben mal mit unserer Zulassung telefoniert.
    Ich kann also ohne F-Schein nicht an- oder ummelden... Beide Dokumente müssen vorgelegt werden.
    Hier liegt jedoch die Verantwortung beim Verkäufer, der sich dann in seiner Zulassungsstelle darum kümmern muss und somit auch die Kosten tragen muss.


    Nun ja, dann muss sich der gute Herr wohl doch noch einmal bemühen mit die Papiere zu besorgen...
    Vor ein paar Jahren war alles noch einfacher... ;)

  • Der Verkäufer muß keine Ersatzpapiere besorgen. Er muß bei der Zulassungsstelle eine Versicherung an Eides statt abgeben, daß er die Zulassung verloren hat. Erkundigt euch mal, was diese aktuell kostet. Meines Wissens waren das vor 3 Jahren etwas an die 50 Euro. Wenn der Verkäufer sich da schwer tut, kann er auch in den Vertrag bzw. das Übergabeprotokoll schreiben, daß er euch die Zulassung mitgegeben habt. Dann habt ihr sie eben verloren und müßt eurerseits diese Versicherung abgeben. Geht auch! Dann allerdings muß die Tüv/AU Bescheinigung im Original vorliegen. Die Gebühren müßt ihr euch natürlich vom Verkäufer holen.


    Carpe Diem!


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  • Wenn der Verkäufer sich da schwer tut, kann er auch in den Vertrag bzw. das Übergabeprotokoll schreiben, daß er euch die Zulassung mitgegeben habt. Dann habt ihr sie eben verloren und müßt eurerseits diese Versicherung abgeben. Geht auch! Dann allerdings muß die Tüv/AU Bescheinigung im Original vorliegen. Die Gebühren müßt ihr euch natürlich vom Verkäufer holen.

    Das ist natürlich auch eine Idee, obwohl ich das stark bezweifel, dass ich die Kohle wieder bekommen.
    Habe vorhin mit dem Verkäufer telefoniert, und er weigert sich dieses zu übernehmen und die Kosten dafür zu tragen.
    Da es im Vorfeld noch mehr Unstimmigkeiten gegeben hatte, bin ich vom Kauf zurückgetreten... Soll er machen was er möchte, aber mit mir nicht.
    So Wichtig ist uns der Wagen auch wieder nicht...


    Danke für eure Infos und Tipps... 8)

  • Das ist natürlich auch eine Idee, obwohl ich das stark bezweifel, dass ich die Kohle wieder bekommen.
    Habe vorhin mit dem Verkäufer telefoniert, und er weigert sich dieses zu übernehmen und die Kosten dafür zu tragen.
    Da es im Vorfeld noch mehr Unstimmigkeiten gegeben hatte, bin ich vom Kauf zurückgetreten... Soll er machen was er möchte, aber mit mir nicht.
    So Wichtig ist uns der Wagen auch wieder nicht...


    Danke für eure Infos und Tipps... 8)


    Hätte ich bei diesem verdächtigen Verhalten auch so gemacht! 8)


    Carpe Diem!


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  • verlustanzeige bei polizei machen und diese statt F-schein vorlegen 8)

    Golf und Polo sind Sportarten, Primzahlen kann man nicht fahren und über Papiergrössen brauchen wir gar nicht reden :D


  • Also ich hab vor kurzem mein Motorrad ohne Schein abgemeldet.
    Das ging ohne grosse probleme, war nur etwas teurer...
    Ich musste ne Eidesstattliche abgeben, dann wurde mir ein neuer Schein ausgestellt, der dann im Rahmen der Abmeldung gleich wieder vernichtet wurde.#
    Als Tüv Nachweis reichten die Schilder...
    Alles in allem ne unkomplizierte Sache, war aber auch ne nette Dame beim STVA. :cool:


    Wer ficken will muss freundlich sein, gelle

    "Atheism is a non-prophet-organization"

  • Wenn der Verkäufer nach nicht einmal drei Jahren den Fahrzeugschein verschlust, dann kann man ja nur hoffen das er bei der Fahrzeugpflege weniger nachlässig war.


    Viel Glück.

  • ja kann man...hauptsache tüv- und au-bescheinigungen sind vorhanden! manche zulassungsstellen sind da etwas eigen und verlangen eine unterschriebene erklärung vom besitzer, dass der kfz-schein verloren gegangen ist...ist aber unsinnig, verloren ist verloren, egal ob mit oder ohne erklärung. kriegst halt nen neuen ausgestellt, wichtig ist der kfz-brief, wer den hat ist eigentümer 8)


    edit: kannst ja morgen früh mal eure zuständige zulassungsbehörde anrufen :winke:


    Hallo Cobra31,
    deine Aussage mit dem KFZ-Brief = Eigentümer ist nicht ganz richtig. Bei den EU-Papieren ist es ncht mehr so. Siehe Anhang.
    Gruß kessiner

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