Vorstellung in meinem neuen Forum...

  • Niemand hat Dich beleidigt, jedoch ist das was Du hier von dir gibst mehr als fragwürdig. Tüv, Dekra, Gtü das sind alle samt Institutionen die durchweg eine dem Gericht verwertbares Gutachten erstellen können. Sie sind dadurch das sie eine vom Staat beauftragtes Prüforgan sind verpflichtet keinerlei Gefälligkeitsgutachten zu erstellen.


    Ich weiss nicht wie oft ich schon in Straf sowie Zivilprozessen die von mir verfassten Einschätzungen zum Besten gegeben habe, ich habe noch nie erlebt, das diese nicht ernst genommen wurden. Jeder de Parteien hat das Recht auf ein eigenes Gutachten, das ist von der Prozessordung, ob Straf oder Zivil so vorgegeben. Du hättest mit einem Dekra/Tüv Gutachten bzw. HU gerichtsverwertbare Beweise erhalten die den desolaten Zustand des Fahrzeugs bescheinigen.


    Nachtrag:


    Ob ich vom Gericht oder von Privat beauftragt werde, hat keinerlei Auswirkung auf meine Pflicht des wahrheitgemässen Gutachten, denn ich bin automatisch vereidigt, und es könnte mir kein Mandant soviel bezahlen, dass ich es in Erwägung ziehe einige Jahre in den Knast zu gehen.

    Grüsse Karsten


    Ich respektiere Meinungen, aber es ist der Zweifel, dem man seine Bildung verdankt...... (Wilson Mizner)

    Einmal editiert, zuletzt von Datong ()

  • Auch ich respektiere die Besonnenheit vom Teamchef!
    Habe auch nicht den Eindruck, dass er sich hier angemeldet hat, um seine Teile zu verhökern.


    Da gibt / gab es hier schon andere Kandidaten, so nach dem Motto: "Motor rappelt, los helft mir, oder ich mecker"


    Also, habt Euch lieb und locker durch die Hose atmen! 8)

    Gruß Micha
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    erstmal die, die schon hatten ...


    Mein s210 Classic Mein s211 Elegance

  • Danke Yachtyx,


    trotzdem Datong, es stimmt natürlich, dass du zur Wahrheit verpflichtet bist und dies vermutlich auch so widergibst. NUR: es ist sehrwohl von Bedeutung WER dich beauftragt hat. Bist du vom Gericht bestellt, ist bzw wird dein Gutachten als "Neutral" bewertet. Beauftragt dich eine der beiden Parteien, so wird/kann die Gegenseite dieses Gutachten sofort anfechten bzw infrage stellen.
    Das weisst du aber.
    Und das mit dem Prüforgan ist auch relativ: GTÜ und wie sie alle heissen sind Privatunternehmen und nicht staatlich. Früher war mal der TÜV staatlich. So hätte es auch bleiben sollen, dann gäbe es (vermutlich) eher weniger solche Fälle. Aber das ist natürlich meine eigene Meinung.


    Achso ja, die Strafprozessordnung kenn ich auch... :D 8)

  • Jetzt schliesse ich mich der Besonnenheit Axels an, melde mich hier ab denn es wird mir zu...... :D

    Grüsse Karsten


    Ich respektiere Meinungen, aber es ist der Zweifel, dem man seine Bildung verdankt...... (Wilson Mizner)

  • Habe auch nicht den Eindruck, dass er sich hier angemeldet hat, um seine Teile zu verhökern.

    Hier im Forum nicht, hier hat er sich ja auch brav vorgestellt, in einem anderen Mercedes Forum ist seit dem 20.04.2015 nur ein Verkaufsthread von ihm zu sehen. 8)


    Der abverkauf schein schleppend zu laufen. ;)

  • Der erste Beitrag über das Problem ist vom 20.03.demnach hat er sich schon einige Zeit damit beschäftigt was er nun macht. Ich denke das es so ist wie er schreibt, ihm zu unterstellen er hätte sich die Geschichte ausgedacht um Teile zu verkaufen halte ich für etwas weit hergeholt. Ich denke wir sollten es so nehmen wie er es schreibt und denke das er uns sicherlich auf dem Laufenden halten wird.
    Da es ständig zu Gefälligkeitsgutachten bei der HU kommt liegt das was er schreibt durchaus im Rahmen des Möglichen und wenn er schreibt sein RA hat ihm gesagt was er machen kann und darf dann müssen wir das auch so hinnehmen.
    Ausserdem hat er bisher auch auf äusserst kritische Beiträge sehr ruhig und besonnen geantwortet, ob jeder von euch so geantwortet hätte möchte ich mal bezweifeln. So nun atmet alle mal locker durch die Hose und habt euch wieder lieb ok.... :winke:

  • Da ist doch klar was das für ein Gutachten wird. Derjenige der bezahlt erhält ein in seinem Sinne erstelltes Gutachten.





    Hier bist du einer absolut irrigen Auffassung unterlegen.


    Die Dekra hätte dir ein neutrales Gutachten erstellt und wenn die Mängel so schlimm gewesen wären hätten die dir das Fahrzeug auch gleich still gelegt bzw. still legen müssen.


    Dann hättest du mit dem Gutachten nach Hause laufen können.


    Ich denke auch das dein Rechtsbeistand nicht viel taugt.

  • Hallo Agrona,
    wollte hier nichts mehr schreiben, denn es kommt nicht sooo viel dabei raus. Aber ich muss einfach schreiben...
    Also: Der TÜV/Dekra und die anderen Prüforganisationen dürfen kein Fahrzeug stilllegen. Dafür ist die Polizeibehörde oder der Polizeivollzugsdienst zuständig. Sie können aber eine Verkehrsunsicherheit bescheinigen. Das ist richtig. Für alles andere sind die o.a. Institutionen zuständig...
    ;)

  • ich auch nicht mehr, nur so langsam frage ich mich wieso Du Rat in einem Forum suchst, wenn Du doch sowieso alles besser weisst. Weiter oben in dem Fred schreibst Du, sinngemäss wiedergegeben, der Meister der Werkstatt hätte mich beinahe nicht mehr vom Hof fahren lassen. Jetzt sprichst Du einer Prüfstelle, die hoheitliches Recht vom Staat verliehen bekommen hat, die Stilllegung des Kfz ab. Na und, dann hätten sie dich nicht vom Hof fahren lassen, und die Rennleitung geholt. Aber egal, nach deinen Ausführungen verstehen wir es nicht, haben nicht das Wissen, Erfahrung, Können.


    Nun ist aber Schluss, ich melde mich bestimmt nicht mehr wieder, begebe mich nun auf eine Grünfläche, umarme einen Baum, an den Hansi (hapesch) nicht gepinkelt hat, mach OOoooooommm und Määähh..... :frech: :undweg:

    Grüsse Karsten


    Ich respektiere Meinungen, aber es ist der Zweifel, dem man seine Bildung verdankt...... (Wilson Mizner)

  • Ok, datong, nach deiner Steilvorlage muss ich halt auch nochmal schreiben.
    Das eine, also das Anraten des Meisters mich nicht vom Hof fahren zu lassen war ein Hinweis ohne irgendeine rechtliche Relevanz. Wäre etwas passiert auf der Heimfahrt wäre mir natürlich Vorsatz zu unterstellen.
    So, das andere, also die Stilllegung eine Fahrzeuges, obliegt eben nicht einer Werkstatt, Tüv oder ähnlichem. Ist doch ganz einfach zu verstehen...
    Das eine sind staatlich und in hoheitlichem Auftrag handelnde Behörden, während das andere Privatunternehmen sind.
    Das ist doch klar dass so jemand keine Anordnungskompetenz hat. Naja, dachte man versteht das und es war lediglich als "Hinweis" durch den KFZ Meister gedacht...
    Sorry, hätte ich vieleicht besser erklären sollen. Aber ist ja auch nicht wirklich interessant ob das ne rechtliche Relevanz hat. Wir schweifen auch langsam vom Thema ab, was aber sicherlich nicht mir geschuldet ist.

  • Also der Mischubishi von meiner Frau hat den letzten Tüv auch nicht überlebt. Festgestellt wurde das das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist und damit nicht mehr gefahren werden darf. Stillgelegt wurde er von dem Prüfer nicht. Wir haben ihn dann nach Hause geholt und das wars. Stilllegen kann nur die Zulassungsstelle....der Tüv bescheinigt verkehrssicher oder nicht. Wobei die einen dann aber eventuell auch nicht mehr vom Hof lassen. Das hab ich schon öfter gehört.

  • Der TÜV/Dekra und die anderen Prüforganisationen dürfen kein Fahrzeug stilllegen.





    Die Aussage ist falsch.


    Wenn ein Fahrzeug den Verkehr durch Mängel akut gefährdet darf TÜV/Dekra sehr wohl sofort stilllegen.


    Hab irgendwie das Gefühl das du dich in diesem Thread um Kopf und Kragen schreibst. :D

  • ich habe einen netten Baum gefunden, ihn umarmt, danach war alles wieder ok.... :] :frech: :undweg: wie beruhigend doch Mutter Natur ist.... jetzt gehe ich mit Hundn Gassie und suche mein kleines Schäfchen auf.... mit ihm kann man sich so nett unterhalten.... Määääähhhh....

    Grüsse Karsten


    Ich respektiere Meinungen, aber es ist der Zweifel, dem man seine Bildung verdankt...... (Wilson Mizner)

  • Scheint nur sprinter zu sein der weiß wie es wirklich läuft. und er kann das sogar mit Beispielen belegen...
    und ihr wollt mir jetzt im ernst weiß machen dass der tüv mir die zulassungsplakette rausreißen darf...
    ich such mir auch ein schaf... :D

  • Ich denke das hier unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen was das Wort "stilllegen" bedeutet. Der TE ist offensichtlich der Auffassung das stilllegen bedeutet das die Zulassungsplakette abgekratzt wird während der Rest der Schreiber damit offensichtlich die Untersagung der Weiterfahrt versteht.
    Die Untersagung der Weiterfahrt kann der PI aussprechen, das Stillegen kann nur durch die Zualssungsbehörde erfolgen, denn nur deren Beauftragte sind berechtigt die Zualssungsplakette zu entfernen. Ich hab mal die entsprechenden Absätze aus der STVZO rauskopiert. Der entscheidende Absatz ist die 3.1.4.4
    Ich hoffe das jetzt alle zufrieden sind. :winke:


    3.1.4 Stellt der aaSoP oder PI bei der Hauptuntersuchung oder bei einer Nachprüfung nach Nummer 3.1.4.3 Satz 2


    3.1.4.1 keine Mängel fest, so hat er für das Fahrzeug eine Prüfplakette nach § 29 Absatz 3 zuzuteilen,


    3.1.4.2 geringe Mängel fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er kann für das Fahrzeug, außer bei Untersuchungen nach Nummer 3.1.3, eine Prüfplakette nach Maßgabe des § 29 Absatz 3 Satz 3 zuteilen; der Halter hat die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, beheben zu lassen,


    3.1.4.3 erhebliche Mängel fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er darf für das Fahrzeug keine Prüfplakette zuteilen; der Halter hat alle Mängel unverzüglich beheben zu lassen und das Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung unter Vorlage des Untersuchungsberichts spätestens bis zum Ablauf von einem Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorzuführen. Sind bei der Nachprüfung nicht alle Mängel behoben oder werden zusätzliche Mängel festgestellt, darf die Prüfplakette nicht zugeteilt werden und das Fahrzeug ist innerhalb der in Satz 2 genannten Frist erneut zur Nachprüfung vorzuführen; der aaSoP oder PI hat die nicht behobenen oder die zusätzlich festgestellten Mängel im Untersuchungsbericht zu vermerken. Wird bei der Nachprüfung der Untersuchungsbericht nicht vorgelegt oder wird das Fahrzeug später als ein Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorgeführt, so hat der aaSoP oder PI statt der Nachprüfung der Mängelbeseitigung eine neue Hauptuntersuchung durchzuführen. Dabei ist eine bis zu zwei Monate zuvor durchgeführte Abgasuntersuchung nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa zu berücksichtigen.


    3.1.4.4 Mängel fest, die das Fahrzeug verkehrsunsicher machen, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen; er hat die vorhandene Prüfplakette zu entfernen und unverzüglich die Zulassungsbehörde zu benachrichtigen; § 5 Absatz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist anzuwenden,

  • 3.1.4.4 Mängel fest, die das Fahrzeug verkehrsunsicher machen, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen; er hat die vorhandene Prüfplakette zu entfernen und unverzüglich die Zulassungsbehörde zu benachrichtigen; § 5 Absatz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist anzuwenden,



    Und genau das heißt: Ende im Gelände.


    Danke Karl-Heinz :winke:

  • Ja, niemand hat was anderes behauptet, ich schrieb doch das es offensichtlich unterschiedliche Auffassungen darüber gibt was "Stillegen" bedeutet. Stillgelegt ist das Fahrzeug dann wenn die Zulassungsplakette ab ist, vorher nicht. Ob ich damit noch fahren darf oder nicht ist wieder was anderes. Der PI darf jedenfalls nur die HU Plakette entfernen womit das Fahrzeug keine HU mehr hat und die Weiterfahrt untersagt ist. Abgemeldet, also stillgelegt, ist er deswegen noch lange nicht.

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