Comand NTG 2.5

  • Moin Jungs,


    hab mich eben mal mit dem Engineering Menue des NTG 2.5 befasst. Theoretisch gibt es da ja auch noch die Option Driving Restriction die ja bekannter maßen ausgeraut ist.


    Ich habe da aller dings auch noch ein Menue gefunden welches es einem wohl ermöglicht direckt auf den EPROM zu schreiben wenn man die richtige Adresse kennt. Gehe ich also vom herkömmlichen aus müsste es ja einen punkt geben an dem fest gelegt ist das "Driviing Restriktion" ausgeraut ist.


    Frage ist nun ob man an die adresse ran kommt. Hat da jemand schon mal was gehört ?



    lg


    mmo

  • Mal ne blöde Frage, du sprichst vom Comand mit SD Kartenleser?


    Wie kommt man da in den Engineering Mode? :frech:

    Ich habe viel Geld für Rostbeseitigung, Fahrwerksteile und Wartungen ausgegeben, den Rest habe ich einfach verprasst. :]

  • Hääähhh, kann mir mal jemand erklären, worum es hier geht. Habe auch das NTG 2.5, vielleicht interessiert mich das ja auch. Bitte mal auf deutsch, danke!

  • dafür gibt es ein Modul welches in den Kabelbaum eingearbeitet werden kann. Habe ich bei mir so durchgeführt. und das läuft klasse :)


    Vorteil ist ich kann es aktivieren oder deaktivieren. (in Gedanken an die Rennleitung)

    200 ist das neue 120 :]


    ich bin da, ich bin immer da!!
    nur wo da ist hat keiner gesagt :winke:

  • Vorteil ist ich kann es aktivieren oder deaktivieren. (in Gedanken an die Rennleitung)


    Das ist ja mal nen super Vorteil!
    Ob das Dingen während der Fahrt aktiviert ist interessiert die genauso wenig wie eine in der Mittelkonsole integrierte Bierzapfanlage oder wie eine Mikrowelle im Handschuhkasten.

  • weißt du ich habe schon punkte für jeden mist bekommen und ja solche Dinge sind interessant wenn es einer mal wieder richtig kleinlich nimmt.


    Das ist mir mein Lappen nicht wert. :) :winke: 8)


    Die Zapfe oder die Microwelle ist nicht störend für den Fahrbetrieb. Die laufende DVD schon :D

    200 ist das neue 120 :]


    ich bin da, ich bin immer da!!
    nur wo da ist hat keiner gesagt :winke:

    Einmal editiert, zuletzt von GurkeII ()

  • Du kannst auch ne laufende DVD im Auto haben das ist nicht verboten.



    Nur solltest du in diesem Falle ne Beifahrerin dabei haben die drauf schaut.

    Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, und die anderen können mich... (Konrad Adenauer) :]

  • Ich gebe Euch natürlich Recht, dass es im Falle einer Behinderung, einer Gefährdung oder eines Unfalls interessant wird, aber das wird es immer.
    Denn auch die Beifahrerin, die Zapfanlage in der Mittelkonsole, die Microwelle im Handschukasten und der bellende Dackel auf der Rücksitzbank können theoretisch auch die Sicht oder das Gehör des Fahrers beeinträchtigen.


    Rein rechtlich ist die laufende DVD daher genau so einzuordnen wie ein laufendes Radio und allein in StVO §23 findet man etwas dazu:
    (1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.


    Ob das so war oder nicht, muss im Zweifelsfall der Richter entscheiden.
    Einen Vorteil dabei, die Freischaltung aktivieren und deaktivieren zu können, sehe ich dabei nicht.
    Den gleichen Vorteil hat man, wenn man den Monitor ausschalten und wieder anschalten kann.

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