Kein TÜV wegen Leuchtweitenreguliegung

  • Hallo!


    Heute TÜV Termin gehabt und schön durchgefallen X( . Angeblich Wortwörtlich "Lichteinstellung defekt"!! Er kann doch nur die Leuchtweitenreguliegung meinen...?!


    Licht an ->Zündung an, Scheinwerfer Lichtkegel geht kurz hoch und wieder runter. Vorderachse hoch und runter bewegt -> ich höre das Geräusch der Stellmotoren. Hinterachse genau das selbe.



    Was will der Prüfer jetzt von mir??


    Wie will er das feststellen, das diese Regulierung Defekt ist :hm: ?


    Kann leider erst nächste Woche wieder fragen, deswegen frage ich euch!


    PS: S210 220CDI mit Xenon

  • Die Leuchtweitenregelung beim 210 er merkst du fast nie!



    Aber es kann ja sein das die Scheinwerfer fals eingestellt sind.

    Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, und die anderen können mich... (Konrad Adenauer) :]

  • War im November bei Daimler zum Lichttest und habe die Plakette bekommen. Ist die nichts mehr wert?
    Kann doch nicht sein das sich etwas von allein verstellt.

  • Bin ich dennoch auf der sicheren Seite das sich die Motoren bei Be-/Entlastung bewegen.
    Will sagen das es nicht das Steuergerät oder ähnliches ist :)

  • Wie bereits geschrieben, die Leuchtweitenregulierung für die Xenons siehst du beim 210 er eigentlich so gut wie nie.



    Ich denke der TÜV Prüfer hat noch nie nen 210 er untersucht und daher hat er bemängelt das die nicht geht.


    Fahr zu nem anderen Prüfer oder hau da mal richtig auf den Tisch !

    Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, und die anderen können mich... (Konrad Adenauer) :]

  • bevor du das machst, schaue aber bitte erst unter dein auto, ob das gestänge hinten noch da ist. meine ist nämlich abgegammelt.
    auch mit falscher lichteinstellung fällst du durch, da dies seit neuster bestimmung, ein erheblicher mangel ist.

    Mich kann man nicht beschreiben. Man muss mich erleben ! ! !

  • schaue aber bitte erst unter dein auto, ob das gestänge hinten noch da ist. meine ist nämlich abgegammelt.

    Das KFZ wurde ja schon abgenommen, mit diesem Mangel. Der Rest ist i.O. und somit wird bei der neuen Vorführung auch nur dieser eine Mangel kontrolliert, oder irre ich mich?


    Bedeutet Licht neu justieren lassen, wieder hin zur Nachkontrolle...und dann schnell :undweg: wech...

  • hast wohl nen übereifrigen prüfer ohne ahnung gehabt ;


    der 210er hatte nie ne dynamische ALWR ; diese reagiert nämlich innerhalb von 250-350ms !!!


    die statisch-automatische ALWR ist träger und hat auch nicht diese prismen-fokussierung , wie man es bei den projektorlinsen sieht.


    lies dich mal in des thema ein ( dynamische leutweitenregulierung vs. statische) und hau dem prüfer die fakten umme ohren !


    gebühr für nachprüfung würd ich nicht zahlen .

  • unsere tüv -prüfer stellen die scheinwerfer ein wenn sie verstellt sind,aber wohne ja im saarland da ist alles etwas charmanter.


    dürfen se aber nicht ; hier sind se da ganz streng ... :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

  • Darfst nur nachts um 2 nicht durchs Saarland fahren :D

  • Ich hab mal gehört da rasen nachts um 2 Rentner auf Mopeds mit einen hinter der Kirsche durch die gegend :D

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