Hallo, ich benötige für die Ansteuerung von einem elektrischen Verbraucher einen Pluspol im Motorraum. Gibts da was oder muss ich echt ein Kabel von der Batterie verlegen? Sollte Dauerplus sein, kein Zündungsplus.
Batterieplus im Motorraum?
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- W210
- Olscool
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im Zweifelsfall die Starthilfe-Klemme. Die braucht ein Benz sowieso nie, genau sowenig, wie den Abschlepphaken vorne
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Hallo, ich benötige für die Ansteuerung von einem elektrischen Verbraucher einen Pluspol im Motorraum. Gibts da was oder muss ich echt ein Kabel von der Batterie verlegen? Sollte Dauerplus sein, kein Zündungsplus.
Kommt auf die Leistung an....
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Ist zu vernachlässigen. Sind TFL-Leuchten.
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Warum schließt du die TFL´s nicht antändig über den Sicherungskasten Beleuchtung an?
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Hmm...keine Ahnung. Ich hab vor mir universelle TFL-Leuchten zu besorgen, ebenso ein entsprechendes Modul zum Abdimmen der Leuchten bei Einschaltung des Lichtes. In der Beschreibung des Moduls bei ebay steht was vom Anschluss an die Batterie.
Wenn man das besser verkabeln kann, her mit den Infos.
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Kannst ja auch die Leitungen vom Modul zur Batterie hin verlängern, aber das ist glaube ich das, was Du vermeiden möchtest
Wobei die Klemmen, welche an die Batterie sollen, wie "Spielzeug" aussehen. Ich würde es an die Starthilfe-Klemme mit dran machen, zumal eine Steck-Sicherung beim Set vorhanden ist. Allerdings chic in einen kleinen Kasten rein.
Professionell wäre auch der originale Sicherungskasten zu empfehlen, da ist ja auch noch Platz und mit Sicherheit ein Batterie-Plus vorhanden.Auf jeden Fall würde ICH die Steckerchen gegen spritzwassergeschützte austauschen. Kosten nicht die Welt, vermeiden aber Ärger
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Ich werde das dann schon entsprechend "professionell" verbauen. Mir gehts nur um den Gundanschluss der Komponenten.
Wer weiß also, wo im Sicherungskasten der entsprechende Kontakt liegt? -
einfach mal messen, falls kein Schaltplan vorhanden ist. Wenn Du den Hauptsicherungskasten offen hast, sollte es der Draht sein, welcher mehrere Sicherungen einspeist.
Um den ganzen "Bausatz" zu testen, ob es wie gewünscht funktioniert, würd ich´s aber erstmal an die Starthilfe-Klemme anbauen, bevor der Sicherungskasten modifiziert wird. Der Preis vom Bausatz macht mich etwas skeptisch, auch, oder gerade, wenn´s aus China kommt. -
Bevor ich da auch nur eine Schraube irgendwie fest verbaue, wird alles locker zusammengesteckt.
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Nur mal so interessehalber: warum schraubt man sich so was ans Auto?
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Weil es mir optisch sehr gefällt.
Für mich optisch die beste Lösung am W210. Ja, man kann auch tagsüber mit Abblendlicht fahren.
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oder mit Standlicht & Neblern....
für mich haben Nsw den größeren Nutzen als "nachgebastelte" TFL´s....
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Standlicht und NSW kannste anmachen, wenn Du Golf3 oder Astra fährst. Ich sehe nicht einen Unterschied, wenn ich die NSW zum Abblendlicht zuschalte, obwohl dort neue Nightbreaker drin sind.
Im Übrigen ist es doch Geschmackssache. Ich möchte hier keine Stylingtipps , sondern Infos zur Anschlussmöglichkeit der Module.
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Mach dir einfach ein Modul rein wie ich es im Auto habe. Damit leuchten die NSW bei 60%, das ist legal und sieht vor allem nicht so nach "billig-Bastel-Lösunf-aus-dem-Baumarkt" aus.
Diese LED Lampen sehen bei neuen Autos schon Scheiße aus, aber an einem Klassiker wie am 210 er haben solche Teile wirklich nichts zu suchen.
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Das mit dem Modul hab ich auch gelesen. Allerdings ist auch das nicht so richtig gesetzeskonform, auch wenn es da wahrscheinlich kaum Probleme geben wird.
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Doch es ist Legal.
Da die NSW nicht auf 100% leuchten.
Der Vorteil liegt aber ganz klar an der Optik.
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Zitat
Zitat Wiki:
Nachrüstung nach R87/R48
Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater
Tagfahrleuchten einige Bestimmung bezüglich des Montageortes und der
Funktionsweise zu beachten:- Montageort: Fahrzeugfront
- Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
- Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
- Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
- Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes
automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-,
Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe). - Die Leuchten müssen eine (E)-Nummer und die Bezeichnung RL tragen.
Nachrüstung nach R7Tagfahrleuchten können auch eine R7-Kennzeichnung tragen, dann gibt
es einen Unterschied in der Funktion zu normalen Tagfahrleuchten mit
einer R87-Kennzeichnung:- Kombinierte Tagfahrleuchten und Umrissleuchten müssen sich bei
Aktivierung des Abblendlichtes automatisch in ihrer Leistung dimmen und
dürfen nicht zusammen mit dem Abblendlicht oder Fernlicht in voller
Leuchtstärke leuchten (Ausnahme: Lichthupe). - Als Umrissleuchten (oder Standleuchten) müssen sie möglichst weit außen am Fahrzeug angebracht werden und auch nicht zu tief.
- Es dürfen vorne nicht zu viele Stand- und Umrissleuchten angebracht werden.
Ich glaube nicht, das die NSW irgendeine Kennzeichnung als TFL besitzen.
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in dem WIKI Artikel geht es um die NACHRÜSTUNG von Leuchten und nicht um die bereits vorhandene Beleuchtungseinrichtungen des Fahrzeuges.
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in dem WIKI Artikel geht es um die NACHRÜSTUNG von Leuchten und nicht um die bereits vorhandene Beleuchtungseinrichtungen des Fahrzeuges.
Genau. Aber das ist die einzige legale Möglichkeit, da NSW keinerlei Zulassung als TFL besitzen. In Österreich ist das wohl zulässig, hier in Deutschland nicht.
Es wird sich da wohl niemand drüber beschweren, aber zu schreiben, dass es legal ist, wäre meiner Meinung nach auch falsch.
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