Code: 844 Klappsitz

  • mal eine frage, rein aus neugier...


    bei unserem S211 mopf steht im fzg.-schein...

    Zitat

    Fz. zur Pers.bef. bis 8 Spl.


    O_o


    selbst mit der klappsitzbank im kofferraum käme man doch nur auf 7? sieht zumindest auf dem bild nach nur 2 zusätzlichen sitzplätzen aus...


  • Das ist ja schon busscheinpflichtig!


    Also, Du kannst soviel Personen beförder, wie der Wagen Anschnallgurte hat und die Gesamttraglast nicht überschritten wird.


    Die hintersten Sitze sind m.E. nur für Kinder bis 7 Jahre zugelassen.


    Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten läßt sich immer noch regieren.

    Bei schlechten Beamten aber helfen uns die besten Gesetze nichts.
    Otto von Bismarck 1850



  • wir haben auch keine dritte sitzbank, mir geht's nur im die "bis 8 Spl."...


    habe noch nie davon gehört, dass man in einem pkw mehr als 7 leute unterbringen kann... warum ist dann dieser zusatz eingetragen? O_o



  • Hi


    Das im Fahrzeugschein ist nur ne Klassifizierung !
    Sprich , das Auto gehört zur Klasse der Fahrzeuge zur Personenbeförderung bis zu 8 Personen....Die Realen sitzplätze sind gesondert gelistet....


    Ach ja , ab 9 Personen braucht mann nen Personenbeförderungsschein....
    Außer , es sind die eigenen Kinder , Dann ist keine obergrenze vorhanden , bei entsprechendem Fahrzeug....


    MFG
    Arni

    Als Gott die Welt erschuf fragte er die Steine :
    Steine , wollt ihr Schwaben werden ?
    darauf antworteten die Steine betrübt :
    würden wir gern , aber wir sind nicht hart genug !




    .

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