Distanzscheiben austragen wenn nicht mehr montiert?

  • Moinmoin :)


    Da ich ja nun meine 20mm Distanzscheiben rausgeworfen habe, diese aber grade erst vor 2 Wochen beim umelden des Wagens in den Schein geschrieben worden sind frage ich mich grade wie das der TÜV sieht.


    Da gilt ja i.d.r. "Alles was AM Auto ist muss funktionieren" ... daher mein verdacht das es auch heißen könnte "Alles was IM Schein steht muss auch dran sein!"


    Oder ist das schnuppe?


    Ich würde das eventuell eh wieder austragen lassen da es mich etwas nervt mit einem 2-seitigen KFZ Schein rumzurennen ... aber das dann erst nächsten Sommer wenn es neue Felgen gibt.


    Weiß da wer watt genaues?


    grüße, Fabian

  • Wenn deine Räder die Auflagen haben, dass du nur mit den Scheiben fahren darfst, musst du sie montieren, ansonsten kannst du die Platten abnehmen wie du willst... Wenn du Winterräder montierst, hast du die Platten ja auch nich drunter oder???


    Also alles was nicht in Kombination mit einem anderen Teil eingetragen ist, kannst du problemlos wieder AUF SERIE zurückrüsten 8)

  • Naja, für die Original 17" Avantgarde Felgen die ich jetzt mit Winterreifen fahre brauch ich definitiv keine Distanzscheiben, und im Frühling soll dann eh was anderes herkommen, obwohl ich nicht glaube das ich für die SMC Felgen Distanzscheiben brauchen würde.


    danke :)

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!