Hi
habe mal ne frage wo bekomme ich für morgen ein kurtzkenzeiechen oder eine Rote nummer her ?
will ein 320 cdi überführen und das hat sich erst jetzt ergeben .
Danke schon mal für eure hilfe .
Kurzkenzeichen oder rote nummer
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Für Kurzzeit gehste ne spezielle Versicherungsdoppelkarte holen und dann gehste mit DEinem Ausweis zur Zulassungsstelle.
Rote Dauerkennzeichen bekommen nur zuverlässige Kfz-Händler und zuverlässige Werkstätten und zuverlässige Fahrzeughersteller.
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Zitat
Original von TomW
Für Kurzzeit gehste ne spezielle Versicherungsdoppelkarte holen und dann gehste mit DEinem Ausweis zur Zulassungsstelle.Rote Dauerkennzeichen bekommen nur zuverlässige Kfz-Händler und zuverlässige Werkstätten und zuverlässige Fahrzeughersteller.
Und Anwälte
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aber nur zuverlässige
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Aber morgen ist Samstag, überleg dir auf jeden Fall, wie du das geklärt bekommst, denn ich glaube am Wochenende haben die Zulassungsstellen nicht offen.
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Es gibt Autohändler die ihre Kenzeichen für Überführungsfahrten verleihen.
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Zitat
Original von TomW
Es gibt Autohändler die ihre Kenzeichen für Überführungsfahrten verleihen.Das ist aber verdammt selten, da sie es eigentlich nicht mehr dürfen!
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normaler weise mus dann der händler neben dir sitzen bzw mitfahren
nach den neuen vorschriftendenn die haben sich drastisch verschärft
oder er schreibt dir halt nen auftrag das du das fahrzeug für ihn holen musst
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§ 28 I StVZO: Fahrten anläßlich der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Prüfingenieur einer zur Durchführung von Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen anerkannten Überwachungsorganisation (Prüfungsfahrten), Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen (Probefahrten) und Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung eines Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen (Überführungsfahrten), dürfen auch ohne Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung unternommen werden. § 31 Abs. 2 bleibt unberührt. Bei Fahrten im Sinne des Satzes 1 müssen rote Kennzeichen oder in den Fällen des Absatzes 4 Kurzzeitkennzeichen an den Fahrzeugen geführt werden. Für die mit roten Kennzeichen versehenen Fahrzeuge sind besondere Fahrzeugscheinhefte (Muster 3) und für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen besondere Fahrzeugscheine (Muster 4) mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Als Prüfungsfahrten gelten auch Fahrten zur Verbringung des Fahrzeugs an den Prüfungsort und von dort zurück; als Probefahrten gelten auch Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust durch Vorführung in der Öffentlichkeit, nicht aber Fahrten gegen Vergütung für die Benutzung des Fahrzeugs. An Fahrzeugen, denen gemäß § 23 Abs. 1b ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, dürfen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen angebracht werden, wenn diese Fahrten außerhalb des Betriebszeitraums erfolgen sollen. Die angebrachten Saisonkennzeichen müssen vollständig abgedeckt sein.
Die Probefahrt nach Hause machen und erst dort den Kaufvertrag unterschreiben ist der sicherste Weg.
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habe mal den wisch von nem bekannten gelessen
dort stand das normaler weise nur der chefbzw die mitarbeiter der werkstatt die nummern verwenden dürfen
aber denke nicht das da jemand wirklich nach forscht
naja verwende sie ebenfalls wenn ich sie brauche
wenn ich endlich mal nen c200 diesel finden werde
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