Hallo Gemeinde,
ich hatte diese Woche eine komische Antwort vom Freundlichen, die ich mir euch teilen bzw. hinterfragen möchte. Vielleicht hatte jemand das gleiche Erlebnis.
Kurzer Hintergrund:
Im April 2015 ging der Luftmengenmesser übern Jordan und ich ließ bei Mercedes einen neuen einbauen.
Nachdem der Wagen die letzten paar Tage sporadisch in den Notlauf ging, ließ ich den Fehlerspeicher auslesen (Anmerkung: nicht bei Mercedes). Fehlerspreicher ergab, LMM Fehlfunktion. Daraufhin hab ich meinem Ansprechpartner beim Freundlichen geschriebe, dass ich denen das Auto in den nächsten Tagen hinstellen werde und dass der LMM defekt ist. Er antwortete, dass die Garantie nur greift, wenn der Fehlerspeicher nicht gelöscht wurde ... .
Angenommen, der Fehler wurde gelöscht (wovon ich ausgehe) und der defekte LMM verursachte wieder einen Fehlereintrag, wie kann nachgewiesen werden, dass der Fehlerspeicher vorher mal geleert worden ist?
Angenommen es kann nachgewiesen werden kann dass der Fehlerspeicher gelöscht wurde und der LMM wieder den gleichen Fehler im Speicher ablegt, wieso ist es dann kein Garntiefall mehr?
Danke euch im Voraus und nen schönen Samstag.
mfg muerte250