ABZOCKE??? Gebrauchtwagengarantie vs. Gewährleistung

  • Hallo zusammen,


    ich habe mir am 10.10.2008 einen Mercedes S210 E 270 CDI mit gut 147.000km und EZ 31.07.2001 (Modelljahr 2002) beim Mercedeshändler gekauft.


    Im Kaufvertrag stand etwas von Europagarantie. Da ich leider etwas blauäugig war und dachte "...wenn ich beim Händler kaufe dann hab ich ein Jahr Garantie wenn was kaputt geht (Verschleißteile natürlich ausgenommen)..." wurde ich am 30.01.2009 (sprich knapp 4Monate nach Kauf) doch etwas enttäuscht.


    Kurz zur Vorgeschichte:
    ca. 2 Wochen nach dem Kauf habe ich beim MB-Händler wo ich den Wagen gekauft hatte reklamiert das dieser nicht wärmer als 60° wird. Er meinte er ruft mich zurück wenn das was ungewöhnliches wäre...---> Kein Rückruf erfogte.
    Ich habe mir das aber nicht wirklich vorstellen können und habe angefangen zu recherchieren (u.a. hier im Forum) und habe herausgefunden das die Wassertemp des Wagens schon auf 80° steigen sollte.
    Also habe ich bei einer anderen MB Werkstatt nachgefragt und diese haben selbiges bestätigt. das war Ende Januar. Vermutung war das Thermostat. Außerdem brannte seit 2 Wochen die SRS Leuchte rot.
    Ich also Termin ausgemacht gesagt das Gebrauchtwagen, Garantie etc... die meinten das sie das mit der Garantieabteilung klären.


    Der Wagen war dann 2 Tage später fertig. Getauscht wurde Thermostat und SRS Steuergerät. Des Weiteren (sogar nach vorheriger telefonischer Absprache) wurde der Keilriemen erneuert und der vor kurzem abgerissene Stern wurde durch diese schöne Plakette ersetzt. Auch das war mein Wunsch.


    Beim Bezahlen ist mir dann die Lade runtergefallen:
    354€ - habe dann gefragt was davon die Garantie übernimmt?!? Die meinten nur das wäre schon berücksichtigt und aufgrund der hohen Laufleistung müsste ich 60%(!) der Teile selber zahlen. In meinem Fall 178,31€
    Ist das Rechtens?


    Habe in den Garantiebedingungen mitlerweile gelesen das da etwas in der Art drin steht. Habe aber auch noch gelesen - allerdings im Internet - das es eine Gewährleistung gibt die noch vor der Garantie greift und in den ersten 6 Monaten nach Kauf zu gunsten des Käufers ausgelegt wird.


    Habe ich eine Chance diese 178€ wieder zu bekommen?


    Bin für jeden Tip Dankbar!!!!
    Viele Grüße aus München
    Lars.

  • Auszug aus MB-Europagarantie:
    Die Materialkosten werden nach folgender Staffel ersetzt, und zwar ausgehend von der Gesamtbetriebsleistung der betroffenen Baugruppe am Tag des Schadens:
    bis 100.000Km: 100%
    bis 120.000Km: 80%
    bis 140.000Km: 60%
    über 140.000Km: 40%



    60% für deinen Fall sind also richtig. Bei einem defekt in den ersten Wochen nach Erwerb des Autos würde ich allerdings Kulanz erwarten. Dem würde ich auf jeden Fall nochmals nachgehen!


    Gruß Stefan 8)

  • falls du ne rechtschutz ver. hast, solltest du einen anwalt kontaktieren.
    ich hab da auch allerhand mist hinter mir. glauben tue ich daher keinen, ausser meinem anwalt.


    tut mir leid für so wenig hilfe...

  • Weiß net, wegen 178 Euros zum Anwalt? Da bringt ein freundlicher Wortwechsel mit dem Fahrzeugverkäufer bestimmt mehr.

  • Die ersten 6 Monate wird zu Deinen Gunsten vermutet, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war. Also kannste den den Händler, der das Auto verkauft hat, dazu drängen, den Mangel zu beseitigen, es sei denn, der kann beweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorlag (SRS Leuchte). Einfach woanders hinzugehen ohne dem Verkäufer Gelegenheit zur Nachbesserung zu bieten geht nach hinten los.


    Für die Plakette gibts natürlich nichts, wenn Du das Auto mit abgebrochenem Stern erhalten hast(wäre eine Kenntnis des Mangels) bzw. der Stern nach Übergabe entwendet wurde.

  • heisst das nun, dass ich bei nem kauf eines gebrauchten mit 170000km
    kein vollgarantie bekomme bei nem schaden im bereich motor ,mechanik ,elektrik.
    sprich, habe einen monat nach kauf einen motorschaden oder auch nur lima defekt oder sonst ne kleinigkeit die ins geld geht, muss ich 60% selber rappen?


    dann kann ich mir bei nem daimler eh die garantie schenken. die teile kosten ja teilweise soviel,dass immer mehrer 100 euronen aus der eigenen kasse fliessen werden. überspitzt gemeint....



    habe ja vor mir nen 320er zu kaufen und 1000 meinungen von 1000 händlern anhören müssen über die garantien. mal nur für die elektrik , mal nur mechanik, mal nur motor und antrieb und dann ein händler mit vollen 1 jahr garantie, egal was kaputt geht. sogar für anbauteile wie die gasanlage die der vorbesitzer eingebaut hat.


    hmm jetzt bin ich verwirrt....

  • Normal müssten Sie in den ersten 6 Monaten 100% auf das Steuergerät geben.


    Gruß Tom

  • Hier gehts ja um die Europagarantie, bei der die meisten Verschleißteile sowieso von der Garantie ausgeschlossen sind. Bei Autos mit 170.000 und mehr Km wird Mercedes gar keine Garantie mehr anbieten. Hier in der Niederlassung Frankfurt/Offenbach werden solche Autos idR nur an Händler verkauft.


    Ich hatte im Garantiejahr einen defekten Fensterheber und einen kratzenden Lautsprecher. Das mit dem Lautsprecher ist mir leider erst bei 102.000Km aufgefallen, deshalb durfte ich insgesamt 5 Euro zahlen. Glaub nicht, daß eine Niederlassung ne Gurke mit defektem Motor verticken würde. Und wenn wird das sicher ohne Europagarantie geregelt. Sonst könnt man ja gleich günstiger von Privat kaufen...

  • Das relativiert sich, Selbstbeteiligung gilt ja nur fürs Material, der Lohn da kostet dort jedoch so viel, dass fast immer mehrere 100 Euro aus eigener Tasche fliessen müssten.


    Gewährleistung gibts halt nur beim Verkäufer, nicht bei nem anderen Vertragshändler.

  • Zitat

    Original von TomW
    Das relativiert sich, Selbstbeteiligung gilt ja nur fürs Material, der Lohn da kostet dort jedoch so viel, dass fast immer mehrere 100 Euro aus eigener Tasche fliessen müssten.


    Gewährleistung gibts halt nur beim Verkäufer, nicht bei nem anderen Vertragshändler.


    Beides ist absolut korrekt!
    Zur Klarstellung: die gesetzliche Gewährleistung (besser: Sachmangelhaftung) bei gebrauchten Sachen (i. d. R. und min. 1 Jahr) kann man ausschließlich gegenüber dem Unternehmer geltend machen, der einem die Sache verkauft hat.

    Das größte was die Menschheit je hervorgebracht hat ist die S-Klasse von Mercedes-Benz

  • Wenn man Dir einen Fehler attestieren kann, dann den, das Du Dich von Anfang an auf die Gewährleistung beziehen müssen. Wie bereits in anderen Antworten erwähnt, gilt in den ertsen 6 Mon. die sog. Beweislastumkehr. Heißt also das der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des KV. war.


    Der Händler(Verkäufer) hatte das Recht auf Nachbesserung gehabt.


    Ich würde mich mit dem VK in Verbindung setzen und versuchen das Gespräch zu führen.


    Ein Rechtsanwalt lohnt sich nur mit einer Rechtsschutzversicherung.


    Alles Gute und viel Glück.

  • Dafür muss aber erstmal ein Sachmangel vorliegen.
    In diesem Fall sollte das unproblematisch der Fall sein, aber gerade beim Thema Auto und Verschleiß/Alter/etc. haben sich schon die Gerichte mit vielen Fällen beschäftigen müssen.

  • Zitat

    Original von daimler7777
    Dafür muss aber erstmal ein Sachmangel vorliegen.
    In diesem Fall sollte das unproblematisch der Fall sein, aber gerade beim Thema Auto und Verschleiß/Alter/etc. haben sich schon die Gerichte mit vielen Fällen beschäftigen müssen.


    Absolut richtig.

  • Zitat

    Original von STB
    Weiß net, wegen 178 Euros zum Anwalt? Da bringt ein freundlicher Wortwechsel mit dem Fahrzeugverkäufer bestimmt mehr.


    das sehe ich genau so, würde sich nicht lohnen denke ich, der gerichtliche weg ist nicht immer empfehlenswert, zumal es mit den 60% SB bei dir stimmt.


    letzten Worte des Autofahrers: "Rechts ist frei, links bezahlt die Versicherung."

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