Hallo,
ich bin gerade auf der Suche nach einem geeigneten Winterrädersatz für meinen Kombi. Nach Studium aller Angaben sowohl in dem PDF für zul. Kombinationen des W210 (hier im Download), als auch in meinem Kfz-Schein, bin ich ein wenig verwirrt.
Ich hatte gehofft, dass ich die Avantgarde-Alufelgen, die ich auch auf meiner C-Klasse hatte, auf dem Kombi fahren dürfte. Es sind 7x16 ET37.
Anscheinend darf ich diese nicht fahren - es müssten 7,5x16ET41, wie ich sie auch momentan fahre.
Jetzt habe ich in den KFZ-Schein geschaut und was steht da: 205/65R15 ist erlaubt - eben eine laut PDF nicht erlaubte Größe.
Was ist das denn jetzt? In der offiziellen Unbedenklichkeitserklärung steht Nein, im Schein steht Ja.
Bin echt verwirrt! Wisst Ihr, was jetzt richtig ist?
Wenn ich allein nach meinem Schein gehe, dürfte ich doch die 7x15ET37 fahren. Eigentlich wäre ich da doch auf der sicheren Seite!? Oder wurde das nachträglich nochmal geändert?
Danke für eure Hilfe!
Gruß
Jo