Keine Eintragung für meine AMG Felgen - Die unendliche Geschichte ...

  • Hallo zusammen,


    heute morgen hatte ich mit meinem Dicken den TÜV Termin - Alles technisch und auch optisch einwandfrei. Soweit schon mal gut. 8)


    Aber jetzt kommt die unendliche Geschichte:
    Meine AMG Styling 3 werden auf meinem S210 so nicht eingetragen. X( Der Prüfer sagt die seien für den 211er ...


    Derzeit fahre ich die folgende Kombination:
    VA 8J X18 H2 ET30 AMG A211401 2102 mit Reifen Kumho 225/40 R18XL
    HA 9J X18 H2 ET39 AMG A211401 2202 mit Reifen Kumho 255/35 R18XL


    Folgendes bemängelt der gute TÜV Prüfer bzw. will er von mir haben:
    1. Teilegutachten zur Felge von AMG oder Ronal (?) - Ich habe eine für den 211er, die akzeptiert er aber nicht !
    2. Tachoüberprüfung mit der Reifen-/Felgenkombination - okay, die kann ich beim ADAC ja kostenlos machen.
    3. Bestätigung das ABS, ASR, BAS mit der Reifen-/Felgenkombi noch funktioniert - nur woher ?


    ?( ?( ?(


    Brauche dringend Hilfe von euch, wie ich da jetzt weiter vorgehen kann ? Insbesondere wegen der Gutachten und der Bestätigung ABS usw.


    Danke schonmal ...


    Gruß
    Mario :winke:

  • Verm. "hängt" er sich an der Reifenkombination auf! "Normal" für nen S210 wären 235/40 VA & 265/35 HA ! :hm:

  • Ja aber was soll denn bitte die ABS,ASR-Sache mit diesen Felgen zu tun haben? Normalerweise ist nur Traglast und Dimension von Felge und Reifen wichtig. Und das sollte doch alles passen... Tacho kann auch per Star Diagnose justiert werden, also verstehe ich den Prüfer beim besten Willen nicht!!!




    Gruß




    Dieselpower


  • Ja aber was soll denn bitte die ABS,ASR-Sache mit diesen Felgen zu tun haben? Normalerweise ist nur Traglast und Dimension von Felge und Reifen wichtig. Und das sollte doch alles passen... Tacho kann auch per Star Diagnose justiert werden, also verstehe ich den Prüfer beim besten Willen nicht!!!


    Gruß


    Dieselpower


    Für Traglast und so habe ich ihm ja eine Bescheinigung von Kumho mitgegeben. Er meint er könne bei den Felgen für den 211er ja nicht sicher sein, das dann ABS und so bei meinem S210 dann noch funktionieren. Oder bin ich nur zu blöd ?


    hmmm .... ?(

  • Fahr mal woanders hin, ... ;) Wird ja wohl noch ein paar Ausweichmöglichkeiten im Großraum "HH" geben!!! 8)

  • Verm. "hängt" er sich an der Reifenkombination auf! "Normal" für nen S210 wären 235/40 VA & 265/35 HA ! :hm:


    sicher auch das, aber ich denke in erster Linie hängt der sich an 211 und 210 auf ... Ich fahre den 210 und die Felgen hat AMG für den 211er freigegeben. :(


    Ich fahr gleich erstmal zum ADAC. Die Tachoprüfung machen die für Mitglieder kostenslos.


    Dann brauche ich nur noch Gutachten und Bescheinigung. Wo auch immer herbekommen ... :(


    Mario :winke:


  • Folgendes bemängelt der gute TÜV Prüfer bzw. will er von mir haben:
    1. Teilegutachten zur Felge von AMG oder Ronal (?) - Ich habe eine für den 211er, die akzeptiert er aber nicht !
    2. Tachoüberprüfung mit der Reifen-/Felgenkombination - okay, die kann ich beim ADAC ja kostenlos machen.
    3. Bestätigung das ABS, ASR, BAS mit der Reifen-/Felgenkombi noch funktioniert - nur woher ?


    Das ist doch alles Käse, für die St III gibt es kein Teilegutachten für den 210er und das braucht er auch nicht, ebenso braucht er keine Bestätigung über die Funktion des Tachos oder BAS,ESP und ABS, sondern er muss nur kontrollieren, ob der Abrollumfang passt und das kann er höchstpersönlich am PC tun. Ganz klar: da hatte mal einer so überhaupt keinen Bock drauf.



    Hast du denn selbst schon mal kontrolliert, ob der Abrollumfang passt? Denn wie Volker schon schrieb, wäre die gängige Kombination auf dem W210 235/40 und 265/35, damit wäre es auch wesentlich leichter, ein Vergleichsgutachten zu finden, als mit deiner Kombi. Das Gutachten für den 211 reicht als Nachweis über die Festigkeit, das einzige was du brauchst ist ein entsprechendes Vergleichsgutachten und einen kompetenten Prüfer ;) Ich kann dir nur raten, mal zu einem anderen Prüfer zu fahren, falls du mal in der Nähe von Berlin sein solltest, so kann ich dir sogar mit kompetentem Personal aushelfen, habe da einen, der sich auskennt und der sich sogar die Mühe macht und sich die entsprechenden Vergleichsgutachten selber raus sucht, der hätte das 100 Pro eingetragen.

  • Wieso trägt er die Felgen nicht via Einzelabnahme ein? :hm:


    Freigängigkeit usw. ist ja garantiert gegeben und ein Vergleichsgutachten vom 211 hast du - Dadurch sehe ich das Problem nicht.
    Die Bestätigung bez. der Sicherheißtssysteme find ich auch etwas überzogen, das hab ich noch nie gehört..


    Vielleicht versuchst dus mal woanders?


  • Das ist doch alles Käse, für die St III gibt es kein Teilegutachten für den 210er und das braucht er auch nicht, ebenso braucht er keine Bestätigung über die Funktion des Tachos oder BAS,ESP und ABS, sondern er muss nur kontrollieren, ob der Abrollumfang passt und das kann er höchstpersönlich am PC tun. Ganz klar: da hatte mal einer so überhaupt keinen Bock drauf.



    Hast du denn selbst schon mal kontrolliert, ob der Abrollumfang passt? Denn wie Volker schon schrieb, wäre die gängige Kombination auf dem W210 235/40 und 265/35, damit wäre es auch wesentlich leichter, ein Vergleichsgutachten zu finden, als mit deiner Kombi. Das Gutachten für den 211 reicht als Nachweis über die Festigkeit, das einzige was du brauchst ist ein entsprechendes Vergleichsgutachten und einen kompetenten Prüfer ;) Ich kann dir nur raten, mal zu einem anderen Prüfer zu fahren, falls du mal in der Nähe von Berlin sein solltest, so kann ich dir sogar mit kompetentem Personal aushelfen, habe da einen, der sich auskennt und der sich sogar die Mühe macht und sich die entsprechenden Vergleichsgutachten selber raus sucht, der hätte das 100 Pro eingetragen.

    okay, und wie kann ich das mit dem Abrollumfang prüfen ? Sorry, hab da gerade keine Ahnung irgendwie ... Oder kann der ADAC mit der Tachoprüfung da was machen ?


    Und ist das mit dem Vergleichsgutachten die Geschichte mit den Ronal Felgen ?


    Das nächste Problem ist, das ich ja wohl wieder zu dem Prüfer muss, oder ? Der hat ja die HU schon gemacht. Und ich muss nur noch zur "Nachprüfung". Das spart doch Euros, wenn ich da wieder auflaufe ...'

  • Gib mal Abrollumfang in google ein, gibt da extra Rechner für, die die Abweichung berechnen, darf nur nen bestimmter Prozentsatz sein, ich galube 1,5% oder 2% max. Abweichung sind erlaubt. Wichitg ist halt, dass der Tacho wenn überhaupt nur zuviel anzeigen darf, auf keinen Fall aber zuwenig. Aber wie gesagt, wühl dich mal ein bisserl durch google, wenn ich heute Abend Zeit habe, kann ich ja auch noch mal suchen, muss jetzt aber gleich los, ein paar Dinge erledigen.



    Vergleichsgutachten geht mit jeder beliebigen Felge, Ronal ist vermutlich der Hersteller deiner St III und eshalb wollte der Prüfer ein Gutachten von AMG oder Ronal, was es aber für den W210 mit St III definitiv nicht gibt. Es geht nur über eine Einzelabnahme und dafür benötigt der Prüfer einen Nachweis über die Festigkeit der Felge, welcher mit dem Gutschten für den 211 erbracht ist, da der 211er ja schwerer ist, als der 210er und wenn die Felge einen 211 tragen kann, so kann sie natürlich auch einen 210 tragen. Jetzt braucht der Prüfer aber noch ein Vergleichsgutachten, dass diese Kombination auf dem 210er überhaupt möglich ist und da spielt der Hersteller überhaupt keine Rolle, es müssen nur die Dimensionen und die Reifengrößen übereinstimmen.



    Nein, du kannst zu jedem beliebigen Prüfer gehen, würde aber bevor ich jetzt die Nachprüfung mache, mit den Unterlagen zum Prüfer gehen und mit selbigem die Abnahme absrpechen und erst wenn der Prüfer eine Möglichkeit der Abnahme sieht, dann mit dem Auto hin und Eintragung sowie Nachprüfung vornehmen lassen 8)

  • Danke Olaf, hilfreiche Infos.


    Werde jetzt aber auf jeden Fall erstmal zum ADAC. Das ist ja praktisch um die Ecke. Und heute Abend werd ich dann mal googlen. Wenn Du noch was rausbekommst wäre ich für nen Tipp dankbar. 8)


    Jetzt erstmal abfahrt zum ADAC :undweg:


    Gruß
    Mario :winke:

  • Ich sehe gerade, das der Abrollumfang auf der Bescheinigung von Kumho ja schon mit drauf ist.


    Da steht:
    Vorne 1943 mm, 81,75 %
    Hinten 1937 mm 97,01 %
    Abrollldifferenz 0,31 %


    Kann ich da was mit werden ?


    Mario :winke:

  • Würd ich Dir auch empfehlen einfach ne andere TÜV Stelle anzufahren, der hat schlicht und einfach keinen Bock gehabt!!!

  • Wieso? Brauchst was? :D :D :D


    Ich hab Adresse(n) die das bestimmt eintragen was der fahren will. Ich fahr auch schon ewig Felgen, für die es keine Gutachten für den 210er gibt - und ich hatte nie Probelme damit.
    Sollte es gar nicht klappen geb ich die Adresse gern persönlich weiter.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!