• Moin,


    wer kann mir Tipps zu US-Importen geben?


    Konkret stehe ich vor folgende Fragen:


    Wie sicher ist die "Containerhälfte"?
    Kann es sein, dass man trotz Bestellung einer ganzen Containerhälfte,
    nen anderes Auto über dem Dach im Container hat?


    Oder sollte man lieber gleich einen ganzen Container bestellen
    und 2 eigene Autos reinladen?



    Welche deutschen Speditionen sind "gut"?
    Habe bis jetzt nur von Interfracht und mit denen telefoniert.
    Aber es gibt doch bestimmt noch mehr...
    Route soll LA-Rotterdam (Oldtimer über 30J) sein.
    Ein Agent drüben sollte auch vorhanden sein.


    Cu Rod

    Golf und Polo sind Sportarten, Primzahlen kann man nicht fahren und über Papiergrössen brauchen wir gar nicht reden :D


  • Ich habe mal mit dem Zoll gesprochen und die haben mir dann verschiedene Daten bez. der ganzen Steuern geschickt - ich habe mir eine Excel-tabelle gemacht - wenn mir einer sagen könnte wie ich die hochladen kann dann wäre sie bestimmt morgen für alle zugänglich 8)



    Hier mal der Text vom Zoll....



    Sehr geehrter Herr Lis ,


    bezüglich Ihrer Anfrage erhalten Sie die nachstehenden Auskünfte.


    Personenkraftwagen (ausgenommen Schneespezialfahrzeuge) unterliegen einem
    Drittlandszollsatz (gültig u.a. für die USA) von 10 %.


    Ein Beispiel:
    PKW mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung,
    mit einem Hubraum von mehr als 3 000 ccm, gebraucht
    Code-Warennummer: 8703 2490 000
    Drittlandszollsatz (gültig u.a. für die USA): 10 %


    Zusätzlich zum Einfuhrzoll der EG wird bei der Einfuhrzollabfertigung in
    Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 % erhoben.


    Die Zollanmeldung für die Überführung in den freien Verkehr erfolgt schriftlich
    auf dem Teilsatz 0737 des Einheitspapiers ggf. bei mehreren Warenpositionen
    ergänzt um den Vordruck 0738.
    Darüber, wie eine Zollanmeldung zu erfolgen hat und welche Unterlagen bei der
    Zollanmeldung zur Überführung des PKW in den zollrechtlich freien Verkehr
    vorzulegen sind, können Sie sich auf der folgenden Seite der Zoll-Homepage
    http://www.zoll.de informieren:
    http://www.zoll.de/b0_zoll_und…_zoelle/c0_zollanmeldung/
    c0_schriftliche_anmeldung/index.html
    Der Zollanmeldung sind die Rechnung, Zollwertanmeldung DV 1 –ab 10.000 Euro-,
    die Frachtunterlagen, sowie, soweit die Zollstelle dies verlangt, weitere
    Unterlagen beizufügen.


    Vordrucke erhalten Sie im örtlichen Formularhandel, bei der Industrie- und
    Handelskammer oder als Einzelstück bei der Zollstelle.


    Das Merkblatt zum Einheitspapier 2007 -Vordruck 0781- (Ausfüllanleitung für die
    Vordrucke0737/0738) finden Sie als Download auf der Internetseite
    http://www.zoll.de/ > Vorschriften und Vordrucke > Merkblätter
    http://www.zoll.de/e0_download…kgesamtliste/0781_merkbla
    tt_2007.pdf


    Die Einfuhrabgaben werden wie folgt berechnet:
    Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender
    (den Umrechnungskurs können Sie wie folgt abfragen: http://www.zoll.de/ dann in
    der rechten Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen)
    + Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft
    (insbesondere Fracht/Versicherung)
    = Zollwert * Zollsatz= Zoll
    + Zoll
    + Frachtkosten bis zum ersten inländischen Bestimmungsort
    = Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz
    = Einfuhrumsatzsteuer


    Bei dem genannten Preis von 24.248 Euro stellt sich die Berechnung also wie
    folgt dar:
    Zollwert: 24.248,-- Euro
    Zollsatz: 10 % 2.424,80 Euro Zoll
    EUSt-Wert: 26.672,80 Euro
    EUSt-Satz: 19 % 5.067,83 Euro EUSt
    Abgaben somit: 7492,63 Euro.
    Anmerkung: Sofern noch Fracht/Versicherungskosten anfallen, erhöht sich der
    Abgabenbetrag entsprechend dem o.a. Berechnungsschema.


    Mit der Überführung der Waren in den freien Verkehr entsteht bei
    einfuhrabgabenpflichtigen Waren die Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerschuld. Die
    Einfuhrabgaben sind bar zu entrichten.


    Die Zollverwaltung überprüft keine technischen Standards. Hierfür sind andere
    Fachbehörden auf Länderebene zuständig. Für Produktsicherheit sind dies die
    Gewerbeaufsichtsämter bzw. der TÜV/Zulassungsstelle. Sie sollten sich daher
    hinsichtlich der vorgesehenen Einfuhr an die für Ihren Wohnsitz in Deutschland
    zuständige Zulassungsstelle wenden.
    Nach Zahlung der Abgaben erhalten Sie eine zollrechtliche
    Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorlage bei der Zulassungsstelle.


    Bezüglich des Transportes müssen Sie sich mit den entsprechenden Dienstleistern
    (Speditionen etc.) ggf. über den amerikanischen Verkäufer des PKW in Verbindung
    setzen.


    Nachrichtlich möchte ich Sie ganz allgemein auf die Ausführungen auf unserer
    Homepage http://www.zoll.de hinweisen, die zum Thema „Zoll“ einige Informationen
    bietet.


    Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag


    Hanakam
    -------------------------------------------------------------
    Zoll–Infocenter
    Friedrichsring 35
    63069 Offenbach am Main
    Telefon: +49(0)69 469976-00
    Telefax: +49(0)69 469976-99
    E-Mail: info@zoll-infocenter.de
    Internet: http://www.zoll.de
    Sie erreichen uns telefonisch zu folgenden Zeiten:
    Montag – Donnerstag 07:00 - 17:00 Uhr
    Freitag 07:00 - 16:00 Uhr
    Besuche sind nach vorheriger Terminabsprache moeglich.

  • Hi,


    danke für die Antwort. Aber den Wagen werde ich über NL einführen.
    In NL bezahlt man für Oldtimer, die älter als 30 Jahre sind, nur 6% Einfuhrumsatzsteuer und keinen Zoll!


    Für mich ist nun wichtig zu klären, welches Unternehmen sicher ist
    und wie man den Transport vom Händler bis zum europäischen Hafen abwickelt.


    Cu Rod

    Golf und Polo sind Sportarten, Primzahlen kann man nicht fahren und über Papiergrössen brauchen wir gar nicht reden :D


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