Hallo, HuatMa,
ne Explosionsfalle ist das schon ein bisschen, bleibt es aber nicht: das LPG steigt nach oben, da Butan und Propan leichter als Luft sind. Aus Chemiebuch abgeschrieben: n-Butan/i-Butan/Propan: 0,5788 / 0,559 / 0,5089 g/cm3; Luft hat ca. die doppelte Dichte: 1,2938 g/cm3. (bei Normbedingungen, 20°, 1,013 bar)
Zudem macht es schon was aus, ob das Gas unmittelbar im gesamten Volumen vorliegt, oder aber langsam ausströmt (während die zuvor ausgetretene Mengen bereits nach oben gewabert sind). Bei langsamem Ausströmen ist es nicht einfach, ein zündfähiges Gemisch zusammenzukriegen. Ich denke, man muss immer einen langsamen Gasaustritt zugrundelegen, sonst müssten wir von einem geplatzten Tank ausgehen.
Weiterhin kommt es sehr auf das Gebäude an: Luftschächte / Raumhöhe / Wege, die das Gas zur ungefährlichen Verdünnung zurücklegen muss. Schon aus Schutz vor Abgasen ist ja eine ständige Belüftung zu gewährleisten!
Ich mein ja nur, mir ist das Verbot zu kategorisch: 3 Tiefgaragen in 3 verschiedenen Orten, 3 mal Verbot für LPG-Fahrzeuge. Man kann ja auch nicht jede Brücke für Lkws sperren, kommt halt auf die Brücke an..
at Thomas:
danke für die Info! Im Sommer hat die Darmstädter Benz-Niederlassung noch verneint, als ich wg. Umrüstung gefragt hab. Ein Fortschritt ist das ja schon. MB sieht jetzt wohl doch den Markt, wenn auch nur bei den Nutzfahrzeugen. Für den Kunden ist es denkbar einfach: Bei Gewährleistung, Wartung, Reparatur: nur eine Adresse, anstelle mühsamer Abgrenzung, wenn der Kunde mal ein Problem hat oder zur Inspektion will.
Gruß,
Thomas