Zitat
Original von a.c.farias
weiss nicht genau, wenn das Felgengutachten mit 225er Reifen gemacht wurde brauchst du vermtl. keine Reifenfreigaben, weil die Felgenhersteller das in ihrem Felgengutachten so geprüft haben.
theoretisch brauchst du die Freigabe schon, da du in deinem Schein als geringste Traglast der Reifen 91V eingetragen hast und 88Y der 225/35 R 19 noch geringer ist.
Wie dem auch sei du hast Glück gehabt
Dank Dir trotzdem für deine Mühen!8)
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gehe immer zum gleichen prüfer
der ist korrekt solange alle papiere stimmen und es wirklich eintragungsfähig ist, dann gibs keine probs
aber wehe da stimmt wat net dann keine chance
einmal hat mir der reifendealer nen reifensatz mit falscher traglast verkauft hab net drauf geachtet...als ich zum tüv fuhr, sagte der prüfer no way, die haben zu wenig traglast :)...ich sofort zum dealer und umtauschen lassen
zuerst wollte der dealer ja ne freigabe erstellen lassen , aber nachdem ich sagte ich war grad beim tüv wurde der reifensatz plötzlich gewechselt auf kulanz