Beiträge von Teamchef

    Ich weiß jetzt nicht wieso sich manche hier nicht eingestehen können dass sie einfach nicht recht hatten bzw. andere ins Lächerliche gezogen haben obwohl diese recht hatten. Naja, scheint eben so zu sein. Wie schon erwähnt. Sprinter hats sehr deutlich (und hoffentlich für alle verständlich...) niedergeschrieben.
    Wir sollten hier doch bei der Wahrheit bleiben bzw es auch "genau" nehmen und nicht irgendwas behaupten und nachher lapidar zu7 schreiben...soooo hab ich das ja nicht gemeint.

    Scheint nur sprinter zu sein der weiß wie es wirklich läuft. und er kann das sogar mit Beispielen belegen...
    und ihr wollt mir jetzt im ernst weiß machen dass der tüv mir die zulassungsplakette rausreißen darf...
    ich such mir auch ein schaf... :D

    Ok, datong, nach deiner Steilvorlage muss ich halt auch nochmal schreiben.
    Das eine, also das Anraten des Meisters mich nicht vom Hof fahren zu lassen war ein Hinweis ohne irgendeine rechtliche Relevanz. Wäre etwas passiert auf der Heimfahrt wäre mir natürlich Vorsatz zu unterstellen.
    So, das andere, also die Stilllegung eine Fahrzeuges, obliegt eben nicht einer Werkstatt, Tüv oder ähnlichem. Ist doch ganz einfach zu verstehen...
    Das eine sind staatlich und in hoheitlichem Auftrag handelnde Behörden, während das andere Privatunternehmen sind.
    Das ist doch klar dass so jemand keine Anordnungskompetenz hat. Naja, dachte man versteht das und es war lediglich als "Hinweis" durch den KFZ Meister gedacht...
    Sorry, hätte ich vieleicht besser erklären sollen. Aber ist ja auch nicht wirklich interessant ob das ne rechtliche Relevanz hat. Wir schweifen auch langsam vom Thema ab, was aber sicherlich nicht mir geschuldet ist.

    Hallo Agrona,
    wollte hier nichts mehr schreiben, denn es kommt nicht sooo viel dabei raus. Aber ich muss einfach schreiben...
    Also: Der TÜV/Dekra und die anderen Prüforganisationen dürfen kein Fahrzeug stilllegen. Dafür ist die Polizeibehörde oder der Polizeivollzugsdienst zuständig. Sie können aber eine Verkehrsunsicherheit bescheinigen. Das ist richtig. Für alles andere sind die o.a. Institutionen zuständig...
    ;)

    Danke Yachtyx,


    trotzdem Datong, es stimmt natürlich, dass du zur Wahrheit verpflichtet bist und dies vermutlich auch so widergibst. NUR: es ist sehrwohl von Bedeutung WER dich beauftragt hat. Bist du vom Gericht bestellt, ist bzw wird dein Gutachten als "Neutral" bewertet. Beauftragt dich eine der beiden Parteien, so wird/kann die Gegenseite dieses Gutachten sofort anfechten bzw infrage stellen.
    Das weisst du aber.
    Und das mit dem Prüforgan ist auch relativ: GTÜ und wie sie alle heissen sind Privatunternehmen und nicht staatlich. Früher war mal der TÜV staatlich. So hätte es auch bleiben sollen, dann gäbe es (vermutlich) eher weniger solche Fälle. Aber das ist natürlich meine eigene Meinung.


    Achso ja, die Strafprozessordnung kenn ich auch... :D 8)

    Danke ONKELAKI, dass irgendwann mal jemand eingegriffen hat...Ich hatte gedacht dass Beleidigungen nix in diesem Forum zu suchen haben. Musste aber leider etwas anderes erleben...
    Sachliche Argumente waren in den letzten Beiträgen eher selten...

    Ok, ich antworte dir halt jetzt nochmal. Ich hab mich so verhalten wie mir mein Rechtsanwalt geraten hat. Und das was ich hier bzw in MT widergebe ist die Aussage von nem Rechtsanwalt. Das hat nichts mit beratungsresistent zu tun, sondern damit, dass man ja wohl auf seinen Rechtsbeistand hört und nicht auf irgendwelche gut gemeinten Tipps welche jeglicher Rechtsgrundlage entbehren.
    Im übrigen hab ich hier noch kein einziges Teil verkauft und in MT ist es auch nur 1 kleines Teil gewesen. Soviel zum Thema ich hab mich hier ausschließlich angemeldet um meine Sachen loszuwerden...
    Und im Gegensatz zu dir hab ich hier keinen als Dummbeutel hingestellt. Sowas liegt mir fern.
    Und nochmal. Selbst in Auftrag gegebene Gutachten werden vor Gericht keine Gültigkeit haben. Ist ja auch einleuchtend, könnte ja jeder was in Auftrag geben. Da ist doch klar was das für ein Gutachten wird. Derjenige der bezahlt erhält ein in seinem Sinne erstelltes Gutachten.
    Wie erwähnt: Nie und nimmer gerichtsverwertbar...

    Also zum Teil hab ich das Gefühl ihr/du weisst recht wenig. Was den w 210/s210 angeht vieleicht schon, aber Zivilrecht/Strafrecht eher nix bis wenig...
    Meinst du jetzt wirklich, ein Gericht, egal welches, würde einen "Beweis" nennen wir es einfach mal so, von GTÜ anerkennen, obwohl die involviert sind? Nicht dein Ernst, oder?
    Da gibt es dannvom Gericht bestellte Sachverständige/Gutachter. Dass die bestellt werden ist aber mehr als fraglich, denn der Gutachter würde in keinem Verhältnis zum Streitwert stehen.
    Und beleidgen brauchst du andere nicht. Habe (so wie du schreibst) gedacht das Niveau wäre hier sehr hoch. Du machst alles dafür dass dem nicht so ist...


    Im Übrigen war es ein "Privatkauf". Insofern wäre es nochmal schwieriger geworden mit der Rücknahme. So. Hoffe du kannst alles einigermaßen einordnen. Und ja, denke mein RA hat studiert. Er macht nämlich nicht den Eindruck er wisse nicht um was es geht. Und das Beweismittel als solches gibt es ja immer noch. Also wäre alles immer noch nachvollziehbar. Oder meinst ich verkauf die Rostlöcher??


    Achja, "getürkt" hab ich nie erwähnt.

    Hallo Datong,


    also Kaufrückabwicklung geht so einfach nicht. Dem Käufer müsste ich nachweisen dass er von den ganzen Mängeln wusste, was er natürlich verneint, und dem Prüfer müsste man nachweisen dass er das auto su durchgewunken und die beiden sich kennen.
    1. der Verkäufer stellt sich natürlich unwissend, und dass sich die beiden kennen lässt sich nicht nachweisen.


    2. selbst strafrechtlich ist es extrem schwierig dem prüfer was vorzuwerfen. unglaublich aber wahr, selbst wenn er das Fahrzeug so als ohne mängel geprüft und die Plakette zugeteilt hat. ist leider so.
    und ob die GTÜ da intern was macht kann ich nicht beeinflussen.


    achja, in Strafrecht kenn ich mich aus. vor jahren hätt ich das mit alten autos auch sagen können, aber da hat sich ja einiges (leider) getan.
    soviel zu meiner situation bzw wie alles gelaufen ist.


    grüße,


    Jonas

    Teamchef



    BMW


    Themenstarter




    Hallo,


    habe vor 10 tagen einen W 210 E 200 T (Bj. 2001, Km 230000) gekauft. Fahrzeug hatte fast TÜV neu (genau 23 Monate) und so war für mich klar, dass es keine größeren Probleme mit Rost oder Sicherheit im allgemeinen geben würde. Also holte ich das Fahrzeug.


    Am Freitag stellte ich dann mit Entsetzen fest, dass 2 faustgroße Löcher im Unterboden sind. Ich ab zu meiner Werkstatt zum untersuchen. Was dort festgestellt wurde verschlug mir die Sprache. 2 faustgroße Durchrostungen im Unterboden, Brems-und Benzinleitungen derart an-/durchgerostet dass mich der Meister nicht mehr vom Hof fahren lassen wollte. Außerdem poröse Bremsschläuche, ausgeschlagene Querlenkergummis, Kotflügel durchgerostet, Xenonlichtansteuerung an Hinterachse einfach mit Draht umwickelt.


    Aufm Prüfbericht steht: ohne festgestellte Mängel, Plakette zugeteilt.


    Was würdet ihr in dem Fall tun? Will eigentlich das Fahrzeug behalten, aber so nicht. Der Verkäufer (privat) will mir sicherlich auch nicht die ganzen weiteren Kosten zum Kaufpreis erstatten...

    Achso, noch was vergessen zur Ergänzung: klar hab ich mich unter anderem gleich an die GTÜ gewandt. Mit dem Ergebnis dass die mich nach Stuttgart verwiesen haben und dass man dort mein auto unter Mitwirkung von mir in eine Werkstatt schleppen wollte. das ganze würde aber lediglich dazu dienen intern zu recherchieren bzw zu überprüfen ob das so alles stimmt. einen finanziellen ausgleich-selbst wenn nachgewiesen dass ich recht hätte und der prüfer geschlampt.oder mehr...würde es nicht geben. Fazit: ich könnte einen tag Urlaub auf meine kosten nehmen und hätte nix davon ausser Genugtuung. sorry, mit mir nicht.

    Danke Sprinter, dass du hier zumindest dich auf meine seite stellst und hier die notwendigen Auskünfte gibst. in MT habe ich unter anderem auch den GTÜ Bericht gepostet. Wollte diese Info euch nicht vorenthalten aber war es einfach leid alles nochmal durchzukauen. zumal das Ergebnis für mich nicht wirklich positiv (finanzieller art) ausfällt.
    klar will ich dann jetzt auch diese sowie andere Plattformen nutzen um meine teile loszuwerden. aber denke das ist normal und vor allem sind andere froh darüber.