Beiträge von cola1785

    Ich würde nach Möglichkeit keinen Direkteinspritzer wählen, da man sich dadurch nur zusätzliche Probleme mit Injektoren, Hochdruckpumpe und Verkokungen des Ansaugtracktes einhandelt. Außerdem passt der M 272 DE 35 vom Charakter her für mein Empfinden nicht gut zur E-Klasse mit Automatikgetriebe, da der relativ hochdrehend ausgelegt ist, also viel Drehzahl zum Abrufen der ordentlichen Leistung braucht. Für nen SLK mit Handschaltgetriebe ne schöne Charakteristik, für ne gemütliche E-Klasse mit Automatik eher nicht - der Motor hat unten rum einfach zu wenig Power und muss dann per Kickdown ständig in kleinere Gänge gezwungen werden, was den Antrieb angestrengter wirken lässt, als er tatsächlich ist.


    Ein Auto, das ich nicht selbst Probefahren darf, würde ich ebenfalls aus Prinzip nicht kaufen!

    Mein BMW hat auch adBlue und einen Einfüllstutzen neben dem Tank - ist doch wunderbar, leicht zu erreichen und nun wirklich keine Anstrengung da mal was aufzufüllen. Wobei BMW angibt, dass die Menge in der Regel bis zum nächsten Service reichen soll.. :c090:

    Nussgranulat machen zum Beispiel KFZ Parsch oder der Bosch Service Faul in Köln - guck mal bei deren YouTube-Channel („die Autodoktoren“), da wird das mehrfach gezeigt / erklärt..

    Hinsichtlich Verkokungen wird man damit in Zukunft bis zur vollständigen Elektrifizierung der Antriebe als normale „Verschleißerscheinung“ leben müssen, da dies konstruktiv jeden Direkteinspritzer trifft, auch die Benziner. Man kann die Ansaugbrücken aber mit Nussgranulat strahlen lassen und damit den Austausch der Ansaugbrücke umgehen. Außer den anfänglichen Injektorenproblemen wegen der fehlerhaften Charge von Delphi gilt der OM 651 meines Wissens nach als sehr standfest und auf lange Sicht unproblematischer als der OM 642 der neueren Ausbaustufe - die Laufkultur ist zwar nicht toll, aber was soll’s..


    BTW: Vergleiche auch https://youtu.be/i74S9jpVls8

    Schau mal exemplarisch hier:


    https://www.fachanwalt-bautzen…n-im-strassenverkehr.html


    Das besondere an diesen Straßenverkehrsfällen ist immer, dass den Halter bzw. Führer eines KFZ eine verschuldensunabhängige Haftung bei Unfällen im Straßenverkehr trifft. Das Argument dahinter ist, dass von einem KFZ eine gewisse grundlegende Gefahr bereits deshalb ausgeht allein weil es am Straßenverkehr teilnimmt - die sogenannte Betriebsgefahr (als Rechtsfigur übrigens nicht ausschließlich auf KFZ beschränkt - verschuldensunabhängige Haftung kennt unser Rechtssystem an mehreren Stellen). Dementsprechend ist man als Halter bzw. Führer eines KFZ grundsätzlich erstmal "immer dran", wenn mit dem eigenen oder von einem selbst geführten Auto ein Unfall passiert. Die Frage ist dann nur, ob die Betriebsgefahr möglicherweise von anderen Faktoren derart überlagert wurde, dass man am Ende doch nicht belangt wird - nach dem allgemeinen Sprachgebrauch also nicht "schuld" am Unfall ist. Relevant werden in diesem Zusammenhang die sogenannten gegenseitigen Verursachungsbeiträge - hat also ein Weiterer als die von dem / den beteiligten KFZ ausgehende(n) Betriebsgefahren einen Beitrag zum Unfall geleistet und wenn ja, wie hoch war dieser Beitrag.


    Jetzt kommt das Kind ins Spiel. Dieses hat in dem von Dir geschilderten Fall wohl den weit überwiegenden Verursachungsbeitrag geleistet, ist jedoch gleichzeitig der deutlich schwächere Verkehrsteilnehmer und zudem noch mit 9 Jahren sehr jung und sich daher nur bedingt der Gefahren des Straßenverkehrs bewusst. Die "Kräfteverhältnisse" der jeweiligen Verkehrsteilnehmer müssen bei der Abwägung der Verursachungsbeiträge immer berücksichtig werden, da schwächere Verkehrsteilnehmer entsprechend schutzwürdiger sind und außerdem von jedem Verkehrsteilnehmer nach § 1 Abs. 1 StVO "ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht" gefordert wird.


    Will sagen - wäre Dir das Kind wirklich so vor's Auto gelaufen, dass Du es erwischt hättest, dann wärst Du ziemlich sicher gemäß § 7 Abs. 1 StVG in der Haftung drin gewesen, auch wenn Du nach den Regeln der StVO nichts falsch gemacht haben sollest. Eben weil § 7 Abs. 1 StVG eine verschuldenunabhängige Haftung normiert. Ob in diesem Fall die Haftung indes in voller Höhe bestünde, hängt dann wieder von den Begleitumständen ab - insbesondere, ob die Eltern des Kindes ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und das Kind womöglich sich diese Fahrlässigkeit seiner Eltern zu seinem Nachteil schadensmindernd anrechnen lassen muss - das sind dann aber Details des Schadensrechts, die ich hier ob ihrer Komplexität und anteiligen Umstrittenheit nicht weiter ausführen kann und will :undweg: :undweg:

    Diese Vliesbatterie der oben geposteten Teilenummer ist auch bei Vadderns Diesel ab Werk verbaut worden - im wahrsten Sinne des Wortes - die tut jetzt schon seit Mai 2006 unbeirrt ihren Dienst und musste noch nicht getauscht werden 8| :)

    Ich finde das Fahrzeug sehr interessant, allerdings dafür fast schon wieder zu günstig, soweit man dies an Hand des Inserats beurteilen kann.


    Der Motor ist der OM 648 Reihensechszylinder, der zwar bisschen ruppig daher kommt und mit 3,2 Liter Hubraum in der Tat in der Steuer nicht günstig ist, grundsätzlich jedoch ein ziemlich unverwüstliches Aggregat ist. Für einen Diesel sind die Laufleistung auf das Alter bezogen wiederum recht niedrig, da würde mich mal die Historie interessieren - andererseits sieht der Innenraum auf den Fotos auch nicht sonderlich verwohnt aus, sodass die Laufleistung schon hinkommen könnte.


    Schließlich ist die Ausstattung spannend. Er hat das große Navi, Xenon mit Kurvenlicht und Keyless-GO, ist also nicht gerade nen Nullausstatter, trotz fehlendem Leder.


    Also, hinfahren, angucken, eventuell mal bei der DEKRA oder so zu nem Gebrauchtwagencheck oder bei Benzens den Fehlerspeicher auslesen lassen und dann entscheiden. 8)


    Kandidat 1:


    Gefällt mir optisch am besten, ist jedoch auch der teuerste und die ach so erfahreneren Herren KFZ-Mechatroniker haben vom Verkauf dann wohl doch nicht so viel Ahnung, denn die schreiben was von designo Innenausstattung, wobei dieses Cognac-farbene-Leder beim AVA-Mopf ganz normal in der Musterkarte war..


    Kandidat 2:


    Hat kein COMAND, dafür aber Felgen, die entweder vom 221 oder 219 stammen. Da also unbedingt prüfen, ob die wirklich eingetragen und / oder freigegeben sind. Falls es Felgen vom 219 (CLS) sind, dann noch genauer gucken, denn während der 219 zwar technisch quasi nen 211er ist, hatten die Felgen nen geringeren Traglastindex und dürfen daher eigentlich auffa E-Tonne nicht gefahren werden.


    Kandidat 3:


    Nur nen CLASSIC und daher eher schlicht von der Optik her, aber das ist ja Geschmacksache. Der Wagen ist nur ne "Standuhr", weil zwar EZ 03/2008, aber noch ein Code 807 (= Modelljahr 2007) - zu erkennen an der geteilten Mittelarmlehne für das Telefonfach. Das ist ab Code 808 entfallen. Also unbedingt genaues Produktionsdatum checken, um auch bzgl der Motorproblematik Safe zu sein und insofern nicht an der EZ orientieren.


    Kandidat 4:


    Wäre glaub ich mein Favorit, weil Preis-/Leistungs-mäßig am spannendsten. Hat augenscheinlich ne ordentliche Ausstattung und Pflegezustand und kostet am wenigsten..