Felgen eintragung gescheitert. Weil ich eine 4 Kolben bremsanlage habe.

  • Hallo liebe Gemeinde,


    ich stehe wieder vor einem neuen Dilemma, und zwar habe ich mir schöne Felgen besorgt aus dem gebrauchten Markt. Folgende:


    Achse 1
    Achse 2
    ModellPSPS
    TypPS8018PS9518
    Radgröße 8Jx18EH29,5Jx18H2
    ZentrierartMittenzentrierungMittenzentrierung


    Nun habe ich den Hersteller kontaktiert, um das Gutachten zu besorgen, was ich bekommen habe (die haben auch meine FIN erwünscht, also selber kontrolliert), die passen auch. Als ich sie vorne draufstecke, ist mir aufgefallen das sie die vorderen Bremsen berühren, aber da auf der ersten Seite schon steht das Spurverbreiterungen innerhalb 2 % erlaubt sind, habe ich mir die auch schnell geholt. Nun fahre ich zum TÜV Felgen und Reifen werden vollständig abgedeckt, Freigängigkeit ist auch gewährleistet jedoch, meckert er das im Gutachten folgendes angegeben wird:


    B01 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Bremssätteln.



    Ich habe echt keinen blassen Schimmer mehr. Gab es überhaupt e430 ohne 4 Kolben Bremsanlagen? Im Gutachten steht kW Bereich 55-260 da ist doch sogar der e55 AMG mit auch gemeint? Meine Distanzscheiben haben auch ein Gutachten spezifisch für mein Fahrzeug ...


    Ich hab zu wenig Ahnung, aber habe ich einen schlechtgelaunten Prüfer erwischt? Egal wie sehr ich versuche alles richtigzumachen und legal zu machen ich fliege dauerhaft aufs Maul. Bitte um rat sonst verkaufe ich die Dinger wieder ... ich hänge auch das Gutachten mit an, falls sie wer braucht, muss er keine 30 € blechen.


    Foto wie die felgen auf meinem W210 aussehen:

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  • Tjo.


    Da wirds in AT ähnlich aussehen wie hierzulande,
    mit Glück trägts dir jemand basieren auf dem Gutachten ein, weil er das überliest, aber eine gültige Eintragung wäre es, basierend auf dem Gutachten eben nicht.

    D.h. sollte irgendwann irgendjemand aus irgendwelchen Gründen diese Eintragung infrage stellen, wird jeder Gutachter zum gleichen Urteil kommen, steht schließlich schwarz auf weiß im Gutachten, dass beim 210er Coupe B01 greift.

    Hierzulande hätte man noch eine Chance es per Einzelabnahme vom sachkundigen Prüfer, ggf. in Rücksprache mit dem Hersteller bzgl. der Einschränkung, rechtlich sauber eingetragen zu bekommen. Heißt, gibt es die Einschränkung nur wegen der nicht vorhandenen Freigängigkeit ohne Spurplatten, könnte man diese in Verbindung mit Spurplatten ggf. dennoch eintragen lassen,
    wobei das auch immer davon abhängt, ob der Prüfer Bock dazu hat, keine Frage, denn der hält am Ende den Hals hin.
    Ob die Möglichkeit natürlich in AT auch besteht, das Gutachten nur als Basis für eine abgeänderte Eintragung (Felgen soundso nur in Verbindung mit Spurplatten soundso) das wirst du besser wissen als ich.

  • Heißt, gibt es die Einschränkung nur wegen der nicht vorhandenen Freigängigkeit ohne Spurplatten, könnte man diese in Verbindung mit Spurplatten ggf. dennoch eintragen lassen

    Das macht mir wiederum doch noch bisschen Hoffnung. Immerhin, gut zu wissen, dass es "falls ein Prüfer Bock hat" es noch vielleicht klappen könnte. Ich werde einfach aus gutem Glück versuchen vom Hersteller diese Bestätigung selber zu holen bzw. die Information weshalb, wieso, warum.


    Ich war mir unsicher, ob der Prüfer mich einfach nicht mochte oder es wirklich legitim ist, was er sagte. Innerlich wollte ich ihm einfach nicht glauben, weil es ja für meine kW auch zugelassen ist und E430 bzw. E55 alle die große Bremsanlage haben. Gut zu wissen, dass er nur sein Job gemacht hat. Noch was gelernt, ich weiß, worauf ich bei meinen nächsten Felgen (falls es mit denen nicht klappt) achten muss.


    Ob die Möglichkeit natürlich in AT auch besteht, das Gutachten nur als Basis für eine abgeänderte Eintragung (Felgen soundso nur in Verbindung mit Spurplatten soundso) das wirst du besser wissen als ich.

    Ganz ehrlich, ich habe noch nie eine Eintragung gemacht und das ist mein zweites Auto. Ich wills aber richtig machen wenn, habe sogar den Supersport Endschalldämpfer runterhauen müssen, da ihn der Vorbesitzer nicht eingetragen hat vor 3 Jahren und ich beim versuch des eintragen feststellen musste das er ausgebrannt und daher zu laut ist...

  • nebenbei: Habe 430 MOPF. Dort ist eine 2 Kolben Bremse verbaut. 4 Kolben haben nur die älteren Leibschüsseln.... 8)

    wirklich? Bei mir steht es nicht in der Ausstattung drinnen, meiner ist ein 1998 Vormopf mit dem Mopf 430er. Um ehrlich zu sein weiß ich nicht wie der prüfer es gecheckt hat. Kann ich selber drüber gucken wie erkenne ich das?

  • Das macht mir wiederum doch noch bisschen Hoffnung. Immerhin, gut zu wissen, dass es "falls ein Prüfer Bock hat" es noch vielleicht klappen könnte. Ich werde einfach aus gutem Glück versuchen vom Hersteller diese Bestätigung selber zu holen bzw. die Information weshalb, wieso, warum.

    Wie erwähnt, ich kenne die Spielregeln in AT nicht, d.h. klär vorher ab, ob das bei euch überhaupt eine Option ist, die Felgen in fester Kombination mit Spurplatten basierend auf dem Gutachten eintragen zu lassen, sonst ists von vornherein vergebliche Liebesmüh, falls der Hersteller da überhaupt Auskunft gibt.

  • Der Prüfer hält sich lediglich an die Vorgaben im Gutachten orientiert.

    Ich kann verstehen das dich das ärgert, aber er muss im Worst Case seinen Kopf hin halten wenn er das absegnet.

    Wenn dir diese Felgen so wichtig sind, rüste deine vordere Bremsanlage auf Mopf um. Das geht recht einfach und außerdem sind diese auch noch im Aftermarket erhältlich, im Gegensatz zu den 4 Kolben Sätteln.


    Wenn Du dich zu diesem Schritt entscheidest, nehme ich dir die 4 Kolben Sättel gerne ab ;).

  • Umbau ohne Eintragung ist gleich fahren ohne ABE

    Dachte ich mir. (Hier lesen aber vielleicht auch Leute mit weniger Weitblick mit.)


    Gibt es von MB Papiere dazu, die (ggfs zusammen mit schriftlich bestätigtem fachgerechtem Einbau durch Fachkraft) diese Eintragung unproblematisch machen?

  • Ich halte euch am laufenden ob es klappt, falls nicht hole ich andere Felgen bevor ich am Auto etwas umtausche. Die Felgen sind eh nicht meine Traumfelgen also hätte ich damit eine ausrede originale AMG Styling 2 zu holen. Oder OZ Racing Opera <3. Die Auswahl ist sehr groß :)

  • ist nicht Eintragungspflicht,da es für besagte Baureihe beide Varianten gab.

    Ähnlich ist es immer wenn diverse bei Ihren 211ern auf die Bremse mit Sportpaket umrüsten.

    Gibt etliche Diskussionen dazu.

    Anders ist es jedoch,wenn z.B.eine AMG Bremse verbaut wird; da Bedarf es dann der Freigabe des Herstellers.

  • hole ich andere Felgen

    dann kläre aber bitte "vor" dem Kauf neuer Teile ab, ob du die auch verbauen darfst und legal auf die Strasse kommst.. :winke:

  • UPDATE:

    Ich scheine super Glück zu haben oder die Leute bei PLW Felgendesign sind einfach extrem korrekt. Habe die nochmals angeschrieben mit meiner problematik (hab ja nichts zu verlieren) und ein sehr kompetenter mitarbeiter dort kümmert sich jetzt um meine Situation. Das kam als antwort:


    „Ich habe noch einmal bei unserer Technik nachgefragt es gibt bei dem Fahrzeug tatsächlich unterschiedliche Bremsanalagen für die 205kW Motorisierung.


    Ich brauche den Bremsscheibendurchmesser des Fahrzeugs (vorne) und eine Kopie vom Fahrzeugschein bzw. den österreichischen Papieren. Wenn die Daten passen, dann kann unsere Technik eine Bestätigung für das Auto erstellen.“


    Ich habe alles nachgereicht und warte jetzt auf deren Antwort. Obwohl ich Felgen aus den 2000ern erworben habe und Sie die schon lange nicht mehr Herstellen wird man noch so freundlich behandelt.


    Mal schauen was passiert :/

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