Suche AMG 18Zoll "Gutachten"

  • Hallo,


    habe meinen w211k AMG Felgen in 8,5J ET 38 / 9J ET 39 ( A22114016602/ A2114016702 ) gegönnt. Nun noch mittels KAW Federn tiefer gelegt.
    Da die MB/ AMG Freigabe die man für den w211er findet ja nur für den Serienzustand des Fahrzeuges gilt wollte ich nun in Verbindung beides eintragen lassen.


    Mein Tüv Prüfer hat dies auch verstanden und sieht es mit der Pflicht der Eintragung genauso, informierte mich aber das er die Felgen so nicht eintragen lassen kann, da die PDF nur eine " Anlage zur Herstellerbescheinigung" sei, kein Gutachten nach 19.3!



    Meine Suche nach dem passenden Gutachten blieb leider bisher ohne Erfolg, eventuell kann mir hiermit jemand aushelfen?!


    Gruss

  • Für original Felgen gibt es keine Gutachten, da die im Zuge der allgemeinen Abnahme bei der Produktion des Fahrzeugs mit abgenommen werden. Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

  • Hallo,
    erstmal Danke für deine Antwort!


    Dieser Satz steht in der Freigabe:


    Alle Angaben beziehen sich auf den ansonsten serienmäßigen Zustand des Fahrzeugs in
    Verbindung mit Rädern, die mit dem Mercedes-Benz Markenzeichen und dem AMGFirmenlogo bzw. gekennzeichnet sind.



    Darunter verstehe ich das wenn nicht Orginalzustand alles einzeln betrachtet werden muß?!


    Irre ich mich da, dann hätte ja der Tüvprüfer sagen müssen, räder braucht man nicht eintragen....


    Gruß

  • Außerdem kenne ich das so, dass man Felgen am Auto hat, sich ein Fahrwerk kauft und dieses dann eintragen lässt. Unabhängig von den Felgen. Des Weiteren kommt dazu, dass diese Felgen nur ein anderes Design haben, das war es dann aber auch schon. Die Felgen, die es in 8,5 und 9 Zoll für dein Auto gibt und welche keine AMG sind, haben auch eine ET von 38 und 39. Es gibt keinen Unterschied zur Serienfelge.

  • Diese Felgen haben eine ET von 38 und 39, genau wie die Serienfelgen, die in der Rad/Reifenkombi für den 211er aufgeführt sind. Da diese AMG für deinen Wagen freigegeben sind, gibt es kein Gutachten dafür. Ich würde es so machen, erst die Felgen eintragen lassen und später dann das Fahrwerk.

  • ?(


    ich kriege sie aber ja nicht eingetragen, schnuppe ob zusammen oder einzeln.
    Da kein Gutachten 19.3!
    Dann müsste ich schon Einzelabnahme machen lassen, und den Preis kenne ich, drum frage ich nach einem Gutachten... .


    Kann doch nicht sein das ein Rad welches eigentlich Freigabe hat in Verbindung mit Federn so ein Theater beim Tüv veranstaltet.

  • Anderer TÜV?
    Hin und wieder haben die eine unterschiedliche Auffassung was wie gehandhabt werden muss.
    Wenn die Felgen original von Mercedes sind und die Vorraussetzungen für das Auto erfüllen, dann musst Du eigentlich nur das Fahrwerk eintragen lassen.
    Bei MB kann man sich evtl auch n Traglastbescheinigung geben, damit geht es dann in der Regel, wenn der Prüfer das denn verlangt.
    Teilweise muss man dafür zahlen.


    Auf der Seite steht:
    "Die Traglastgutachten kann der Händler über den offiziellen Weg
    kostenpflichtig mit dem WIS Formular (OF00.00-P-3000-09A) bestellen."
    Keine Ahung ob OF00.00-P-3000-09A was allgemeines oder nur für die da angefragten Felgen sind. Musst mal schauen.


    https://stern-freunde.de/forum…stbescheinigung/?pageNo=1

  • ?(


    ich kriege sie aber ja nicht eingetragen, schnuppe ob zusammen oder einzeln.
    Da kein Gutachten 19.3!
    Dann müsste ich schon Einzelabnahme machen lassen, und den Preis kenne ich, drum frage ich nach einem Gutachten... .


    Kann doch nicht sein das ein Rad welches eigentlich Freigabe hat in Verbindung mit Federn so ein Theater beim Tüv veranstaltet.


    Ich wüsste nicht, warum du diese Felgen nicht eingetragen bekommen solltest, wenn das Auto so ist wie von MB produziert. Was dafür nötig ist, steht in dem Gutachten für die Felgen. Da steht drin, auf welchem Auto diese Felgen gefahren werden dürfen. Ich habe mit einem Gutachten für die AMG STII diese Felgen problemlos auf einen normalen S210 eingetragen bekommen. Wenn du alles, was in dem Gutachten, was dir ja nach eigener Aussage vorliegt, an Auflagen aufgeführt ist, machen lässt, werden die eingetragen. Ich brauchte noch nicht mal was an der Karosse machen, obwohl es im Gutachten drin stand. Natürlich war das eine Einzelabnahme, aber wer schön sein will, muss leiden.

  • Nochmal, ich suche ein/ das Gutachten zu den Felgen, da ich keins habe!
    Ich habe lediglich eine Freigabebescheinigung und der Tüv sagt er braucht ein Gutachten.

  • Es wäre gut, wenn wir wüssten, um welchen S211 es sich handelt. Das würde die Sache vereinfachen, aber gut. Die Felgen, um die es geht, sind in der Herstellerbescheinigung aufgeführt und für praktisch alle S211 freigegeben, teilweise unter Erfüllung von Auflagen, Anschlagpuffer, keine Schneeketten tauschen etc. Wie du der Bescheinigung entnehmen kannst, ist keine Eintragung notwendig. Also weiß ich jetzt nicht, worum es eigentlich geht, die Räder sind freigegeben, brauchen keine Eintragung und ob das Fahrwerk dann eingetragen werden kann, richtet sich nach dem, was in dem Fahrwerkgutachten steht, würde ich mal so sagen.




  • Genau, laut Mercedes Freigabe sind deine Felgen fuer die aufgefuehrten Baureihen ohne Aenderung der Fz - Papiere montierbar.


    Ich denke der Pruefer wird sich an deiner Kombination mit dem neuen Fahrwerk aufhaengen. Wenn er beides zusammen eintragen soll, passt es ja mit der Bescheinigung von MB nicht mehr, weil nicht mehr Serienzustand. Da wird es aber kompliziert, da du ein Gutachten ( von MB ) ueber die Felge ( Traglast usw ) selbst brauchst, damit und den Papieren von dem Fahrwerk kann der Pruefer dann arbeiten, wird aber auf eine Einzelabnahme hinauslaufen. Beide Komponenten fuer sich alleine sind unkompliziert. Fazit : die Raeder ohne neues Fahrwerk kannste einfach dranschrauben ohne Eintragung..


    Wurde aber auch scho so oft publiziert, das man sich vor dem Kauf der Teile erkunden soll ob es passt / zugelaasen ist..


    Viel Erfolg noch.. :winke:

  • ich habe das schon alles verstanden und auch vorher schon so hier geschrieben.


    Die Felgen wollte ich haben, hierfür gibts die Bescheinigung das ich die so auf meinem " sorry"- 280CDI W211220 fahren darf- ohne Eintragung!


    Da ich ihn aber nun tiefer haben wollte, habe ich KAW´s vorne montiert, hierfür habe ich natürlich ein Gutachten für mein Fahrzeug nach 19.3!


    Der Prüfer sagte aber nun auf meine Frage, das er nur die Federn eintragen kann.
    Die Felgen nicht, da es sich nur um eine Bescheinigung für mein Fahrzeug handelt, das ich die im Orginalzustand des Fahrzeuges fahren darf, die Bescheinigung bei mir führen sollte. UND nicht eintragen kann, da es kein Gutachten ist.


    Drum fragte ich hier in diesem Thread nach einem Gutachten für die Felgen, soll es ja für verschiedene AMG`s geben, nicht nach mehr.


    Zur Info, habe heute bei MB angerufen, Gutachten haben die keins mehr für AMG, da sich was an der Datenbank geändert habt und sie nicht mehr drauf zugreifen können, für solche alten Fahrzeuge!


    Also bleibt wohl nur, Federn nach 19.3 eintragen und mit der Grauzone weiter fahren oder eine Abnahme nach 19.2 , dann packe ich aber auch noch Distanzscheiben drauf.


    Trotzdem Danke und Gruss


    PS.: Falls dennoch jemand ein Gutachten für besagte Felgen findet, wäre ich Dankbar wenn er sich meldet...

  • Es gab doch noch nie ein Gutachten, das was es gibt ist die Herstellerbescheinigung. Wozu sollte es ein Gutachten geben? Das sind original Felgen, die müssen nicht eingetragen werden. Das Problem ist das Fahrwerk und nicht die Felgen.

  • Ich bin jetzt verwirrt . Bei welchem TÜV warst du denn ? Die Felgen stehen aussen vor, da Eintragungsfrei. Als müssen nur die Federn abgenommen werden.
    Bei meinem Mondeo damals hatte ich für Fremd Felgen eine ABE und habe ihn mittels H&R Federn 35mm tiefer geholt. Damit bin ich zur DEKRA und habe die Federn abnehmen lassen.
    Es wurde die ABE für die Felgen kontrolliert,die Bescheinigung der Federn und ob das zusammenspiel zwischen Felge und Federn passt...sprich...Probefahrt,Verschränkungstest ect.
    Dann habe ich die TÜV Bescheinigung für die Federn bekommen,ins Handschuhfach geschmissen und fertig. Kosten waren damals 90€ .


    Wie Kalle schon mehrfach sagte , für die Felgen brauchst du gar nix da vom Hersteller Freigegeben. Es muss jetzt nur geprüft werden ob das zusammenspiel Felge/Federn passt.

  • Und wenn das nicht passt muss man entweder auf das Fahrwerk, wobei ich das sowieso Scheisse finde, vorn K&W und hinten Serie, was soll das für ein Fahrverhalten geben, oder auf die Felgen verzichten. Falls beides zusammen nicht geht.

  • Ich bin jetzt verwirrt . Bei welchem TÜV warst du denn ? Die Felgen stehen aussen vor, da Eintragungsfrei. Als müssen nur die Federn abgenommen werden.


    Da liegt der Hund begraben. Die Felgen sind nur bei Serienzustand des Fahrzeuges freigegeben und eintragungsfrei. Mit einer Tieferlegung hilft nur die Einzelabnahme, da es nie ein Gutachten gab.

  • Ist doch mein Reden Micha :D

    Es wurde die ABE für die Felgen kontrolliert,die Bescheinigung der Federn und ob das zusammenspiel zwischen Felge und Federn passt...sprich...Probefahrt,Verschränkungstest ect.

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