Mitschuld oder Nicht?

  • Hey Leute,


    Wir ihr wisst, wohne ich im Zentrum des Wahnsinns. :h040:
    Anarchie, Narzissmus und Emphatielosigkeit sind hier leider Normal. Willkommen in Berlin.


    Nun zur Frage..
    Folgende Situation:


    Ihr fahrt auf einer Vierspurigen Straße ( zwei pro Seite), und das ganze mit 50 km/h und ziemlich vorausschauend.
    An einer Ampel die für euch Grün ist, also für Fußgänger Rot, rennt keine 20m vor euch ein 9 jähriger Junge mit seinem Roller bei Rot über die Straße.. Dank Vollbremsung schafft ihr es ihn nicht umzufahren. Der Junge hat die Hose voll, verharrt kurz und flüchtet.


    Was aber wenn in derselben Situation es dazu gekommen wäre, das dass Bremsen nicht gereicht hätte und der Junge umgefahren wurde? 8|
    Gibt es dann für den Autofahrer trotzdem Teilschuld?
    Wir fragen uns dass, weil es hier nur noch so zu geht.
    Meine Frau traut sich deswegen auch kein Auto in Berlin zu fahren.

  • Schau mal exemplarisch hier:


    https://www.fachanwalt-bautzen…n-im-strassenverkehr.html


    Das besondere an diesen Straßenverkehrsfällen ist immer, dass den Halter bzw. Führer eines KFZ eine verschuldensunabhängige Haftung bei Unfällen im Straßenverkehr trifft. Das Argument dahinter ist, dass von einem KFZ eine gewisse grundlegende Gefahr bereits deshalb ausgeht allein weil es am Straßenverkehr teilnimmt - die sogenannte Betriebsgefahr (als Rechtsfigur übrigens nicht ausschließlich auf KFZ beschränkt - verschuldensunabhängige Haftung kennt unser Rechtssystem an mehreren Stellen). Dementsprechend ist man als Halter bzw. Führer eines KFZ grundsätzlich erstmal "immer dran", wenn mit dem eigenen oder von einem selbst geführten Auto ein Unfall passiert. Die Frage ist dann nur, ob die Betriebsgefahr möglicherweise von anderen Faktoren derart überlagert wurde, dass man am Ende doch nicht belangt wird - nach dem allgemeinen Sprachgebrauch also nicht "schuld" am Unfall ist. Relevant werden in diesem Zusammenhang die sogenannten gegenseitigen Verursachungsbeiträge - hat also ein Weiterer als die von dem / den beteiligten KFZ ausgehende(n) Betriebsgefahren einen Beitrag zum Unfall geleistet und wenn ja, wie hoch war dieser Beitrag.


    Jetzt kommt das Kind ins Spiel. Dieses hat in dem von Dir geschilderten Fall wohl den weit überwiegenden Verursachungsbeitrag geleistet, ist jedoch gleichzeitig der deutlich schwächere Verkehrsteilnehmer und zudem noch mit 9 Jahren sehr jung und sich daher nur bedingt der Gefahren des Straßenverkehrs bewusst. Die "Kräfteverhältnisse" der jeweiligen Verkehrsteilnehmer müssen bei der Abwägung der Verursachungsbeiträge immer berücksichtig werden, da schwächere Verkehrsteilnehmer entsprechend schutzwürdiger sind und außerdem von jedem Verkehrsteilnehmer nach § 1 Abs. 1 StVO "ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht" gefordert wird.


    Will sagen - wäre Dir das Kind wirklich so vor's Auto gelaufen, dass Du es erwischt hättest, dann wärst Du ziemlich sicher gemäß § 7 Abs. 1 StVG in der Haftung drin gewesen, auch wenn Du nach den Regeln der StVO nichts falsch gemacht haben sollest. Eben weil § 7 Abs. 1 StVG eine verschuldenunabhängige Haftung normiert. Ob in diesem Fall die Haftung indes in voller Höhe bestünde, hängt dann wieder von den Begleitumständen ab - insbesondere, ob die Eltern des Kindes ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und das Kind womöglich sich diese Fahrlässigkeit seiner Eltern zu seinem Nachteil schadensmindernd anrechnen lassen muss - das sind dann aber Details des Schadensrechts, die ich hier ob ihrer Komplexität und anteiligen Umstrittenheit nicht weiter ausführen kann und will :undweg: :undweg:

  • Wenn auch glücklicherweise ohne Personenschaden, habe ich die Begründung der Mitschuld an einem offensichtlich unverschuldetem Unfall, in einem Urteil genau so lesen dürfen. Die allgemeine Betriebsgefahr beginnt mit jedem Einsteigen in das Fahrzeug. Wenn dann noch vermeintlich schwächere Verkehrsteilnehmer im Spiel sind, hat man als Autofahrer ganz schlechte Karten. Deswegen bin ich auch extrem genervt von der immer häufiger leichtsinnigen und verkehrswidrigen Fahrweise vieler Radfahrer.

  • Wenn dann noch vermeintlich schwächere Verkehrsteilnehmer im Spiel sind, hat man als Autofahrer ganz schlechte Karten. Deswegen bin ich auch extrem genervt von der immer häufiger leichtsinnigen und verkehrswidrigen Fahrweise vieler Radfahrer.


    Ich kenne das genannte Beispiel mit älteren Radfahren sehr gut. Durch meinem Job bin ich ja sehr oft in Ballungszentren unterwegs. Für mich wäre tatsächlich ein Fahrradversicherungskennzeichen ein sehr guter Lösungsansatz. Zum Glück bin ich immer mit dem Schreck davon gekommen, aber mit einem Kennzeichen was man sich notieren kann wäre die Möglichkeit gegen gewisse Verkehrsteilnehmer , welche mit dem Rad keine Regeln kennen, etwas zu tun. Dazu hätte man auch die Möglichkeit bei Verursachung eines Unfalls eine Versicherung für die Regulierung zu haben.
    Das ist aber nur meine Meinung.

    Als Gott den Verdienst der Monteure sah, und mit Ihren Stunden verglich, drehte Er sich um und weinte bitterlich.

  • Guten Morgen,


    Na das sind ja rosige Aussichten und bestätigt mich nur noch mehr die Stadt zu verlassen. :winke:
    Ich mein, sofern die Gegenseitige Rücksichtnahme in den Köpfen ist und auch gelebt wird, oder dieser Narzissmus weg ist, mögen diese Regeln ja funktionieren.
    Aber die Realität sieht leider anders aus.

  • Hendrik - klare Ansage, danke.


    Gammes - bin fast auf den Tag genau vor dreißig Jahren aus Berlin weg, das war damals schon so. Aber die Radfahrer im Dorf sind auch nicht zu verachten....

  • aber mit einem Kennzeichen was man sich notieren kann wäre die Möglichkeit gegen gewisse Verkehrsteilnehmer , welche mit dem Rad keine Regeln kennen, etwas zu tun

    Besonders die, die auf der falschen Straßenseite fahren und dir den Vogel oder Stinkefinger zeigen, weil sie meinen im Recht zu sein. X( :AuAu :AuAu :AuAu

  • falschen Straßenseite fahren und dir den Vogel oder Stinkefinger zeigen

    da sollte man doch mal ueber einen G mit Rammbuegel nachdenken... :] :] :]

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