ich wollte jetzt nicht direkt mitglied werden, aber hatte so einige fragen an den TÜV. bester weg = direktes gespräch mim vorsitzenden des bundeslandes.
themen;
1. wenn ich eine Niveauregulierung im auto habe, brauche ich dann ne LWR/ALWR?
2. Kontrollen beim TÜV die lichter betreffend
3. wenn ich ein auto aus ner rohkarosse zusammenbaue nach meine wünschen, was muss ich beachten?
4. wenn ich ein auto aus ner rohkarosse Zusammenbaue was ist das erstzulassungsdatum?
zu 1. rechtlich oder technisch hin oder her. wenn der hersteller - herr heinz TÜV aus thüringen geh davon aus - bessere rechtsverständnisse hat als ich, dann macht das doch ein sinn, wenn er fahrzeuge verkauft mit nivau und ALWR. dann wird das schon seinen grund haben. er in seiner position wird jetzt nicht über hersteller urteilen wollen und/oder deren entscheidungen negieren. also ist die LWR ob mit oder ohne A - relevant.
zu 2. er sagt, das bei der hauptuntersuchung, bei Fahrzeugen ab dem BJ 2006 geprüft werden muss, ob da KFZ in serienausstattung vorgestellt wurde oder nicht. wenn bauliche Veränderungen gegenüber dem auslieferungszustand bestehen, müssen diese geprüft werden.
betrifft z.b. umabu von Halogen auf xenon und so weiter.
3. sagt er, man sollte vorher sich einen der zuständigen stelle schnappen und mit dem reden. ggf, ihn am umbau und fortschritt beteiligen und immer wieder fragen, damit es keine probleme hinterher gibt.
zu. 4 wusste er nichts. er sagte, dass muss man dann im Einzelfall entscheiden.das weiss dann derjenige der die Prüfung nach §21 der StZVo macht.
nur so zur info...